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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Krisenphase nutzen um Compliance-Lücken zu schließen: Prüfen Sie Ihre registrierten Kategorien gemäß Elektrogesetz

Nutzen Sie gerne die Gelegenheit der Krise, Ihr Verkaufssortiment und Ihre angemeldeten ElektroG-Kategorien auf Compliance-Lücken zu überprüfen. Gerne hilft take-e-way Ihnen dabei. Beispiel Elektrogesetz: Elektroprodukte fallen in sechs verschiedene Kategorien. Gerade bei Consumer-Produkten, also Produkten für die private Nutzung, passiert es oft unbeabsichtigt, dass neue Produkte eines Elektro-Sortiments bei ihrer Markteinführung nicht in die richtige Kategorie eingeordnet werden. Mit Bußgeldern und Überprüfungen durch Behörden ist nach der Krise zu rechnen, da z.B. das Umweltbundesamt derzeit erneut Stellen für Vollzugsbeamte ausschreibt, unter anderem im Bereich ElektroG, aber auch in den Bereichen Verpackungsgesetz und Batteriegesetz. Auch wettbewerbsrechtlich nutzen Konkurrenten und Abmahnvereine gerne jede noch so scheinbar unbedeutende Compliance-Lücke.
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Bundesregierung legt Verordnungsentwurf zum Verbot von bestimmten Einwegkunststoffprodukten vor

Aufgrund der zunehmenden Verwendung von kurzlebigen Produkten aus Kunststoffen, die wenig ressourceneffizient sind, sowie nach Gebrauch oftmals unsachgemäß entsorgt werden und somit in erheblichem Maße zur Umweltverschmutzung beitragen, sollen solche Kunststoffprodukte verboten werden, für die es bereits geeignete Alternativen gibt.
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take-e-way übernimmt TMK vollständig

TMK-Gründer Thomas Müller-Krusche geht künftig eigene berufliche Wege
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Bald noch mehr Händler von der E-Schrott-Rücknahmepflicht betroffen?

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat vor wenigen Tagen in einem Interview mit dem Entsorgerverband BVSE die geplanten Änderungen des ElektroG3 vorab skizziert. Stehen möglicherweise tiefgreifende Änderungen für den gesamten Einzelhandel (stationär UND online) bevor? Davon kann nach diesem Interview ausgegangen werden. Wir empfehlen Ihnen, die bevorstehenden Änderungen ernst zu nehmen und sich als möglicherweise Betroffener rechtzeitig über Ihre Pflichten zu informieren.
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Leitfaden für recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen

Da Verpackungen oft ein wichtiger Bestandteil eines Produktes sind, unter anderem ‎um den nötigen Schutz zu liefern oder um Hygienebestimmungen einzuhalten, ist die ‎Suche nach Alternativen bei Materialien und Verpackungen für Unternehmen nicht ‎einfach. ‎Daher haben die bayerischen IHKs in Kooperation mit dem Ressourceneffizienz-‎Zentrum Bayern (REZ) einen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, um einen ersten ‎Einstieg in das Thema zu geben. take-e-way begrüßt den Leitfaden des BIHK und unterstützt Sie gerne mit Dienstleistungen zur Herstellung von recyclingfähigen Verpackungen.
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ElektroG: B2B-Registrierung im Oktober 2018 korrekt überführt?

Um auf „Nummer Sicher“ zu gehen, empfehlen wir, Ihre B2B-Registrierung noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. Hierzu können Sie sich selbstverständlich an take-e-way wenden. Wir prüfen dann bestmöglich, ob die überführte Registrierung korrekt ist oder ob Handlungsbedarf besteht.
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Medizinische Atemschutzmasken ohne CE-Zeichen vermarkten

Ohne CE-Zeichen können sogenannte "Community-Masken" in Verkehr gebracht werden, jedoch sind sie dann z. B. nicht für den Einsatz im klinischen Bereich geeignet. Für medizinische Atemschutzmasken, die auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, gibt aber das Medizinproduktegesetz nach §11 Absatz (1) der zuständigen Behörde die Möglichkeit, Sondergenehmigungen zu erteilen und diese Masken ggf. auch in Deutschland ohne CE-Zeichen als verkehrsfähig zu erklären.
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Rechtzeitig Notifizierungspflicht für SVHC-haltige Artikel ab 05.01.2021 beachten

Ab dem 05.01.2021 ist gemäß der Änderung der EU-Richtlinie 2018/851 die Notifizierung von SVHC-haltigen Artikeln verpflichtend. SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ (besonders besorgniserregende Stoffe). Notifizierungspflichtig sind Artikel, die mehr als 0,1% des Masseanteils von SVHC-Stoffen beinhalten. Insbesondere Artikel wie z. B. CdTe-Photovoltaik-Module sind aufgrund ihrer Produkteigenschaft notifizierungspflichtig. Auch viele andere Elektro- und Elektronikgeräte können betroffen sein, da auch Schwermetallverbindungen und Flammhemmer in der SVHC-Liste aufgeführt sind. Empfehlung: Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Notifizierungspflicht vor, damit Sie bzw. Ihre Lieferanten bis zum 05.01.2021 genügend Vorlaufzeit haben.
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POP-Grenzwerte (Persistent Organic Pollutants) für Flammschutzmittel beachten

Das EU-Parlament einigte sich am 20.02.2019 auf neue Grenzwerte für bromierte Diphenylether, welche als Flammschutzmittel vorkommen. Polybromierte Diphenylether (PBDE), bereits bekannt durch die RoHS-Richtlinie, werden nun in diesem Entschluss neu geregelt, der Grenzwert wird halbiert, also massiv heruntergesetzt. Für Decabromdiphenylether (DecaBDE) gilt bei Elektrogeräten weiterhin nur der RoHS-Grenzwert. Davon betroffen sind Händler, Importeure und Hersteller, denn die Materialien von Produkten dürfen in Summe nur noch 500 mg/kg an BDEs (Bromierte Diphenylether) enthalten; für DecaBDE als einzelne Substanz gelten 10 mg/kg. Empfehlung: Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig. Stellen sie aber schon jetzt bei ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte den oben genannten Anforderungen entsprechen.
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Anforderungen an Atemmasken aus Manufakturen ("Community-Masken")

Die Bereitstellung von Atemmasken aus Manufakturen ("Community-Masken") ist möglich, wenn man sich an bestimmte Regeln hält. Das Entscheidende ist die richtige Kennzeichnung der Masken, die sich eindeutig von Medizinprodukten oder persönlichen Schutzausrüstungen unterscheiden muss. Betroffene Manufakturen und Importeure von nicht-medizinproduktegesetz-konformen Atemschutzmasken müssen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten.
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