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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Rechtzeitig Notifizierungspflicht für SVHC-haltige Artikel ab 05.01.2021 beachten

Ab dem 05.01.2021 ist gemäß der Änderung der EU-Richtlinie 2018/851 die Notifizierung von SVHC-haltigen Artikeln verpflichtend. SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ (besonders besorgniserregende Stoffe). Notifizierungspflichtig sind Artikel, die mehr als 0,1% des Masseanteils von SVHC-Stoffen beinhalten. Insbesondere Artikel wie z. B. CdTe-Photovoltaik-Module sind aufgrund ihrer Produkteigenschaft notifizierungspflichtig. Auch viele andere Elektro- und Elektronikgeräte können betroffen sein, da auch Schwermetallverbindungen und Flammhemmer in der SVHC-Liste aufgeführt sind. Empfehlung: Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Notifizierungspflicht vor, damit Sie bzw. Ihre Lieferanten bis zum 05.01.2021 genügend Vorlaufzeit haben.
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POP-Grenzwerte (Persistent Organic Pollutants) für Flammschutzmittel beachten

Das EU-Parlament einigte sich am 20.02.2019 auf neue Grenzwerte für bromierte Diphenylether, welche als Flammschutzmittel vorkommen. Polybromierte Diphenylether (PBDE), bereits bekannt durch die RoHS-Richtlinie, werden nun in diesem Entschluss neu geregelt, der Grenzwert wird halbiert, also massiv heruntergesetzt. Für Decabromdiphenylether (DecaBDE) gilt bei Elektrogeräten weiterhin nur der RoHS-Grenzwert. Davon betroffen sind Händler, Importeure und Hersteller, denn die Materialien von Produkten dürfen in Summe nur noch 500 mg/kg an BDEs (Bromierte Diphenylether) enthalten; für DecaBDE als einzelne Substanz gelten 10 mg/kg. Empfehlung: Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig. Stellen sie aber schon jetzt bei ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte den oben genannten Anforderungen entsprechen.
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Anforderungen an Atemmasken aus Manufakturen ("Community-Masken")

Die Bereitstellung von Atemmasken aus Manufakturen ("Community-Masken") ist möglich, wenn man sich an bestimmte Regeln hält. Das Entscheidende ist die richtige Kennzeichnung der Masken, die sich eindeutig von Medizinprodukten oder persönlichen Schutzausrüstungen unterscheiden muss. Betroffene Manufakturen und Importeure von nicht-medizinproduktegesetz-konformen Atemschutzmasken müssen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten.
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Verpackungsgesetz: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vollständigkeitserklärung bis 15.05.2020

Die Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung besteht erst, wenn die Menge an in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im vorangegangenen Kalenderjahr eine der drei folgenden Mengenschwellen erreicht hat: 80.000 kg Glas; 50.000 kg Papier, Pappe, Karton; 30.000 kg Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartons, sonstige Verbunde. Bei dem Stichtag 15.05.2020 handelt es sich um eine gesetzliche Frist, auf die die Zentrale Stelle Verpackungsregister keinen Einfluss nehmen kann.
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Fahrzeug- und Industriebatterien: Dokumentation der Erfolgskontrolle für 2019 bis 30.04.2020 beim Umweltbundesamt abgeben

Nach den Vorgaben des Batteriegesetzes (§ 15) sind Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien jährlich zur Abgabe einer Dokumentation der Erfolgskontrolle (Sammlung, Rücknahme und Verwertung) beim Umweltbundesamt verpflichtet. Die Erfolgskontrolle muss bis zum 30.04.2020 beim Umweltbundesamt abgegeben werden.
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Corona-Krise: Vereinfachungen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln auf dem deutschen Markt

Zwischen dem 4.3. und 26.3.2020 sind gleich drei Allgemeinverfügungen der BAUA hinzugekommen, die nun für bestimmte Rezepturen zur Händedesinfektion Sonderzulassungen gewähren. Diese können nun industriell auch für den normalen Verbraucher ohne Bezugseinschränkungen hergestellt werden. Empfehlung: Zur Umgehung von Versorgungsengpässen bei den nach der Biozidverordnung gelisteten Herstellern sollte die aktuelle BAUA-Allgemeinverfügung genutzt werden.
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ElektroG: Corona-Auswirkungen auf die Jahres-Statistik-Mitteilung

Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie hat die Stiftung EAR in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt entschieden, allen Mitteilungspflichtigen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Jahres-Statistik-Mitteilung für 2019 bis zum 31.05.2020 im EAR-Portal abzugeben. Nach dem 30.04.2020 – eigentlich verspätet – abgegebene Mitteilungen werden in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt als für die Ordnungswidrigkeitenverfolgung zuständige Behörde insoweit nicht an dieses weitergegeben.
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Verbraucherprodukte: Strengerer Umgang mit Phthalaten ab 7. Juli 2020

Stellen Sie bei Ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte auf Stoffe in der Verbotsliste nach REACh Anhang XVII überprüft wurden. Des Weiteren empfehlen wir, dass Sie sich von Ihren Lieferanten eine Erklärung zur chemischen Unbedenklichkeit unterschreiben lassen. Stellen Sie auch für die Produktion sicher, dass sich keine der genannten Phthalate „einschleichen“ können.
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Corona-Krise: Vereinfachtes Konformitätsverfahren für Atemmasken

Mit einer Empfehlung an die benannten Stellen für Atemmasken vereinfacht die EU das Verfahren zur Versorgung des EU-Marktes. Atemmasken gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und sind zertifizierungspflichtig. Das Zertifizierungsverfahren gestaltet sich jetzt schneller und kostengünstiger. Die trade-e-bility GmbH gibt Hilfestellung zur Vorbereitung der Dokumente, der Kennzeichnung der Masken und der Erstellung der notwendigen EU-Konformitätserklärung.
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Achtung: Ab Q2/2020 Zugriff von Behörden und Abmahnvereinen auf öffentlichen Teil der EPREL-Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte und Lampen zu erwarten

Für das 2. Quartal 2020 wird die Zugangsmöglichkeit auf den öffentlichen Teil der EPREL-Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte (auch Lichtquellen bzw. Lampen) durch die Endverbraucher erwartet. Die Marktaufsichtsbehörden werden spätestens dann ihren Zugriff auf den nicht öffentlichen Teil der Datenbank wahrnehmen können. Erste Testzugriffe sind erfolgt. „Private“ Marktaufseher wie Abmahnvereine können auf einfachste Weise, nämlich als Endverbraucher, prüfen, ob ein Produkt zumindest im öffentlichen Teil zu finden ist. Stellen Sie also sicher, dass alle Ihre energieverbrauchsrelevanten Produkte korrekt und umfänglich registriert sind.
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