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take-e-way Neuigkeiten und Pressemitteilungen

EPR für Spielzeug in Frankreich

Das französische Anti-Abfallgesetz bzw. Kreislaufwirtschaftsgesetz AGEC (loi anti-gaspillage pour une économie circulaire) verpflichtet den gesetzlich festgelegten Hersteller zur Sammlung und Verarbeitung der Abfälle, die durch seine Produkte am Ende deren Lebenszyklus entstehen. Hier erfahren Sie alles über die Unique Identification Number (UIN) bzw. die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Spielzeug in Frankreich.
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EU Parlament beschließt Regeln für Verpackungen

Damit reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger, eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen, Abfälle zu vermeiden, nicht nachhaltige Verpackungen schrittweise abzuschaffen und die Verwendung von Einweg-Plastikverpackungen zu bekämpfen.
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Vorsicht SUP Verpackungen Niederlande

Die europäische Richtlinie über die Verwendung von Einwegkunststoffen ("SUP-Richtlinie") ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Ab 2023 regelt diese SUP-Richtlinie auch die Herstellerverantwortung in den Niederlanden. Bei SUP handelt es sich z.B. um Trinkbecher, Getränkeverpackungen bis zu drei Litern, formstabile und flexible Lebensmittelverpackungen sowie leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons, Tabakfilter und Angelzubehör.
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Lösungen gegen Retourenvernichtung

Der VERE e.V. und take-e-way versuchen seit 20 Jahren weitere rechtliche Verpflichtungen für Händler und Hersteller von Elektrogeräten durch effektive Lösungen zu vermeiden. So auch gegen die Retourenvernichtung bzw. für die Wiederverwendung von Elektrogeräten.
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Balkonkraftwerke rechtssicher verkaufen

„Balkonkraftwerke rechtssicher verkaufen. Was muss ich beachten?“ ist das Thema am Freitag, dem 15.12.2023, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Empfehlen Sie den Compliance Talk gerne auch Ihren Partnern weiter.
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Fit für die neue EU Batterieverordnung

In der persönlichen, vollumfänglichen Online-Schulung von trade-e-bility erfahren Sie, welche Anforderungen die EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen.
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Verpackungskennzeichnung in Südosteuropa

Achtung, obligatorische Verpackungskennzeichnung in Serbien, Bosnien und Herzegowina.
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Erweiterte Herstellerverantwortung in Dänemark

Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen in Dänemark ist auf den 01.07.2025 verschoben worden. Auch die verpflichtende Registrierung der Verpackungen, die voraussichtlich in Verkehr gebracht werden sollen, wurde verschoben. Die Registrierungspflicht gilt somit nicht mehr ab 01.01.2024, sondern ab 01.04.2024.
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ENVI stimmt über EU Verpackungsverordnung ab

Die Abgeordneten wollen Anforderungen für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen klarstellen. Mehrwegverpackungen sollen eine Mindestanzahl an Umläufen erfüllen, die zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.
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Achtung unsichtbare Elektrogeräte

Dieses Thema ist für Händler relevant, wenn sie selbst „unsichtbare“ Elektrogeräte im Portfolio haben, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht als EEE/WEEE erkannt und daher nicht bei der Stiftung EAR registriert wurden.
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Lösungen & Kontakt
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