Wie der Europäische Rat berichtet, hat dieser am 27.05.2024, als letzten Schritt im Beschlussfassungsprozess, die Ökodesign-Verordnung angenommen, in der Anforderungen an nachhaltige Produkte festgelegt sind. Die Verordnung ersetzt die bestehende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und erweitert ihren Anwendungsbereich: Über Energieerzeugnisse hinaus gilt der neue Rechtsakt nun für alle Arten von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die Verordnung gilt für alle Arten von Produkten mit nur wenigen Ausnahmen (wie Fahrzeuge sowie Produkte aus den Bereichen Sicherheit und Verteidigung). Sie führt neue Anforderungen ein, die Aspekte wie Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten betreffen. Außerdem umfasst sie das Vorhandensein von Stoffen, die der Kreislauffähigkeit entgegenstehen, sowie die Energie- und Ressourceneffizienz. Weitere Anforderungen betreffen den Rezyklatanteil, die Wiederaufarbeitung und das Recycling, den CO₂-Fußabdruck und den Umweltfußabdruck sowie die Informationsanforderungen, einschließlich eines digitalen Produktpasses. Die neue Verordnung beinhaltet ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe (wobei KMU vorübergehend ausgenommen sind). Weitere Produkte könnten folgen, falls die Kommission ihre Befugnis zur Einführung ähnlicher Verbote nutzt.
Nach der Zustimmung des Rates ist der Rechtsakt verabschiedet. Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
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