Sichern Sie sich Ihr Jahresabo für nur 29,90 €!

Bleiben Sie mit unseren Online-Kursen stets auf dem neuesten Stand zu brandaktuellen Themen rund um EPR und Product Compliance, erweitern Sie Ihr Wissen kontinuierlich und minimieren Sie Risiken in der attraktiven Jahresflatrate.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Österreich: Bevollmächtigter für Verpackungen ist Pflicht

Sowohl Unternehmen mit Sitz in der EU, die im B2B-Bereich weiterhin entpflichtete Verpackungen an Ihre Abnehmer bereitstellen, als auch im B2C-Sektor aktive ausländische Versandhändler (z.B. Verkauf an Konsumenten über einen Webshop), müssen ab 01.01.2023 einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich bestellen. Diese Verpflichtung zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters gilt ebenso für Einwegkunststoffprodukte.

Wie take-e-way berichtete, müssen nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen alle nicht-österreichischen Unternehmen (sowohl in der EU als auch außerhalb der EU ansässigen), die direkt an private Endverbraucher verkaufen, ab dem 01.01.2023 einen bevollmächtigten Vertreter für ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen bestellen. Uns haben in der Folge zahlreiche Anfragen unserer Kunden erreicht. Daher erhalten Sie heute neue Informationen hierzu.

Ab 01.01.2023 treten Änderungen im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz und in der Verpackungsverordnung in Kraft. Ausländischen Unternehmen wird es ab dann nicht mehr möglich sein, für ihre österreichischen Abnehmer (nachgelagerte Vertriebsstufen) die Verpackungen wie bisher zu entpflichten.

Sowohl Unternehmen mit Sitz in der EU, die im B2B-Bereich weiterhin entpflichtete Verpackungen an Ihre Abnehmer bereitstellen, als auch im B2C-Sektor aktive ausländische Versandhändler (z.B. Verkauf an Konsumenten über einen Webshop), müssen ab 01.01.2023 einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich bestellen. Diese Verpflichtung zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters gilt ebenso für Einwegkunststoffprodukte.

Um Sie darüber zu informieren, was diese Neuerungen in der Praxis bedeuten und wie ein bevollmächtigter Vertreter in Österreich zu bestellen ist, bietet Ihnen unser Partner, die österreichische Altstoff Recycling Austria AG (ARA), zwei kostenlose Webinare in deutscher und englischer Sprache an.

In den Webinaren stellt take-e-way Ihnen auch ein unverbindliches Angebotvor, mit dem Sie Ihren Bevollmächtigten bequem und kostengünstig über take-e-way, bzw. unser Schwesterunternehmen get-e-right, bestellen lassen können.

Themen und Termine des Webinars

  • Erläuterung der rechtlichen Grundlagen zum bevollmächtigten Vertreter
  • Administrative Abläufe für die Ernennung eines Bevollmächtigten und deren Aufgaben
  • Compliance Paket von take-e-way / get-e-right in Kooperation mit der ARA

Jetzt hier kostenlos anmelden

Die Webinar-Inhalte sind an allen Terminen identisch. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Bei Fragen zu den gesetzlichen Änderungen und zum Bevollmächtigten wenden Sie sich gerne an bv@ara.at. Für weitere Informationen zum Angebot wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsabteilung via beratung@take-e-way.de bzw. 040/7506870.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×