Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, kündigte am 08.11.2024 an, dass bestimmte bestehende und künftige EU-ESG-Berichtspflichten in einer „Omnibus“-Verordnung zusammengefasst und deren Anforderungen gestrafft werden sollten. Dies soll insbesondere die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD) betreffen (trade-e-bility berichtete: Omnibus-Verordnung für CSRD und CSDDD).
Während die Veröffentlichung der Omnibus Verordnung bislang nur grob für 2025 angekündigt wurde, verdichten sich Informationen, wonach ein frühes Veröffentlichungsdatum angestrebt wird. Laut Berichten von Forbes, ESG News und Fair Economics zeichnet sich hierfür der 26.02.2025 ab.
Laut ESG News wird ein französischer Grünen-Abgeordneter mit den Worten zitiert: „Obwohl es heißt, dass Vereinfachung nicht Deregulierung bedeutet, befürchte ich, dass genau das auf dem Tisch liegt.“ Die Aussage ist vor dem Hintergrund interessant, dass LexBlog zuvor noch argumentierte, von der Leyens Ankündigung, dass der Inhalt der CSRD- bzw. CSDDD-Verordnung beibehalten wird, deute darauf hin, dass die kombinierte Omnibus-Verordnung die wesentlichen Berichtspflichten für Unternehmen nicht verringern wird.
Hier bleibt zu hoffen, dass der 26.02.2025 Licht ins Dunkle bringen wird. trade-e-bility hält Sie gerne informiert.
Ist Ihr Unternehmen von CSRD und CSDDD betroffen? Jetzt aktiv werden! Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung: 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de