Seit 2003 ermöglicht das Safety Gate einen raschen Informationsaustausch zwischen den EU-/EWR-Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Kommission über gefährliche Non-Food-Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Auf diese Weise können geeignete Folgemaßnahmen ergriffen und Produkte vom Markt ausgeschlossen werden.
Wie die EU Kommission berichtet, verpflichten sich im Vergleich zum Vorjahr mehr Online-Marktplätze, die Sicherheit der von ihnen verkauften Produkte zu verbessern. Am 01.03.2021 haben sich zwei neue Unterzeichner der Initiative „Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit“ angeschlossen und zwar Joom und Etsy. Folglich verpflichten sie sich zu prüfen, dass über das Safety Gate registrierte Produkte nicht auf ihren Websites zum Verkauf angeboten werden und rasch zu handeln, wenn die nationalen Behörden ihnen gefährliche Produkte melden, die entfernt werden sollten.
In der Product Safety Pledge werden spezifische freiwillige Maßnahmen von Marktplätzen dargelegt, um Angebote unsicherer Produkte rasch von ihren Plattformen zu entfernen. Bislang haben 11 Online-Marktplätze diese Vereinbarung unterzeichnet, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gefährliche Produkte von ihren Websites zu entfernen: bol.com, eMAG, Wish.com, AliExpress, Amazon, eBay, Rakuten France, Allegro, Cdiscount, Etsy und Joom.
EU Kommission verbessert Safety Gate
Neben den Online-Marktplätzen treibt auch die EU Kommission selbst das Thema Produktsicherheit weiter voran. Entsprechend der Veröffentlichung des Jahresberichts über das „Safety Gate“ hat die Kommission ihre vollständig umgestaltete öffentliche Website Safety Gate mit einer modernen und benutzerfreundlichen Schnittstelle lanciert, um das Notifizierungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Seiten werden nach und nach in alle EU-Sprachen sowie Isländisch und Norwegisch übersetzt. Unternehmen können zudem das Business Gateway nutzen, um nationale Behörden rasch und effizient über Sicherheitsbedenken in Bezug auf ein Produkt zu informieren, das sie in Verkehr gebracht haben.
Empfehlung und Beratung für Inverkehrbringer von Produkten in der EU
Inverkehrbringer von Produkten in der EU sollten die wöchentlichen Meldungen des EU Safety Gate im Auge behalten. Bei Warnmeldungen von Produkten, die den eigenen sehr ähnlich sind, empfiehlt es sich durch eine Risikoanalyse deren Betroffenheit auszuschließen. Vorsicht sollte geboten sein, wenn z.B. der Lieferant oder das Modell gleich ist.
trade-e-bility überwacht die Meldungen und lässt Erkenntnisse in Ihre Risikonalyse und -bewertung einfließen. Wir stehen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung: Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.
Video: Das Produktsicherheitsgesetz
In unserem aktuellen Video erfahren Sie alles über die zentralen Aspekte der Produktsicherheit, wen das Gesetz betrifft und wie man die resultierenden Verpflichtungen erfüllen kann. Hier können Sie das Video ansehen (Youtube).
Video: Risikoanalyse für Nonfood Produkte
In unserem aktuellen Video erfahren Sie, weshalb man als Verkäufer auf jeden Fall eine Risikoanalyse durchführen sollte, bevor man seine Produkte zum Verkauf anbietet. Zudem erfahren Sie, wie schnell es gehen kann, neue Produkte marktfähig zu machen – bei geringem Risiko für behördliche Abmahnungen. Hier können Sie das Video ansehen (Youtube).