8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

Online-Marktplatz fordert REACh-Erklärung: trade-e-bility bietet Lösungen an

Um die REACh-Erklärung zu validieren, hilft trade-e-bility Ihnen bei der Dokumentenprüfung. Die Erklärung muss unbedingt richtig sein, da sonst Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche durch die Abnehmer drohen und die Ware nicht wie geplant abverkauft werden kann.

Unser Partner IT-Recht-Kanzlei informierte am 24.08.2020, dass die Plattform Amazon derzeit von einer Vielzahl von Verkäufern sogenannte „REACh-Konformitätserklärungen“ fordert.

Was es mit der Aufforderung Amazons und den Erklärungen auf sich hat, zeigt die IT-Recht Kanzlei hier auf und stellt Mandanten ein hilfreiches Muster bereit.

Um die REACh-Erklärung zu validieren, hilft trade-e-bility Ihnen bei der Dokumentenprüfung. Die Erklärung muss unbedingt richtig sein, da sonst Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche durch die Abnehmer drohen und die Ware nicht wie geplant abverkauft werden kann. Trade-e-bility GmbH steht Ihnen für Ihre Fragen zum Thema REACh gerne unter 040/75068730-0 oder info@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Hersteller oder Importeure von „Erzeugnissen“ gelten nach der REACh-Verordnung als sogenannte „nachgeschaltete Anwender“. Zentrale Pflicht nachgeschalteter Anwender ist gemäß Art. 33 der REACh-Verordnung die Bereitstellung von Informationen an Abnehmer und Verbraucher, ob ein von ihnen in Verkehr gebrachtes Produkt einen sogenannten „besonders besorgniserregenden Stoff” in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthält. Nur im Fall der Abgabe einer solchen Erklärung genehmigt Amazon den Weiterverkauf über seine Plattform.

Tipp: Mehr über REACh lernen im Einsteigerseminar zum rechtssicheren Verkauf von Nonfood-Produkten. In diesem Seminar werden Ihnen Grundlagen vermittelt über die produktrechtlichen Anforderungen sowie die rechtlichen Pflichten der jeweiligen Wirtschaftsakteure. Sie haben darüber hinaus Gelegenheit, sich in Gesprächen mit Experten Tipps aus der Praxis zu holen. Die Themen: Product-Compliance, Produktsicherheitsgesetz, REACh, LFGB, Produkthaftung, Produktrückrufe, Elektrogesetz/WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz, RoHS.

Termine und Anmeldung (Bitte den gewünschten Termin anklicken):

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×