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Photovoltaik fällt unter Ökodesign Gesetzgebung

Die Kommission sieht den Bedarf, die Vergleichbarkeit von Photovoltaik-Produkten hinsichtlich der Energieeffizienz, der Dauerhaltbarkeit sowie des CO2-Fußabdrucks auf Basis allgemeingültiger Standards darzustellen. Zudem sind Module und Inverter bislang schwer zu reparieren und zu recyclen, was deutlich verbessert werden soll. Ziel ist aber auch, die Produkte für den Endverbraucher einfacher nutzbar zu machen.

Die EU-Kommission hat eine neue Initiative zur Regulierung von Photovoltaik-Produkten gestartet. In der Wirkung wird diese den Wettbewerb um die Effizienz und Umweltauswirkungen sehr viel transparenter gestalten. Die Kommission sieht den Bedarf, die Vergleichbarkeit von Photovoltaik-Produkten hinsichtlich der Energieeffizienz, der Dauerhaltbarkeit sowie des CO2-Fußabdrucks auf Basis allgemeingültiger Standards darzustellen. Zudem sind Module und Inverter bislang schwer zu reparieren und zu recyclen, was deutlich verbessert werden soll. Ziel ist aber auch, die Produkte für den Endverbraucher einfacher nutzbar zu machen.
Die Umsetzung soll im Rahmen der Gesetzgebungen Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) (EU) 2017/1369 erfolgen. Das bedeutet, es werden sowohl Mindestanforderungen für PV-Produkte definiert, wie auch eine Klassifizierung in Effizienzklassen. Letzteres erfordert dann die Registrierung der Produkte in die schon für andere Produkte wie Lampen und Weißwaregeräte bekannte EPREL-Datenbank.

Betroffene oder Interessierte können noch bis zum 16.12.2022 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation hier ihre Meinung abgeben. Die Annahme eines Rechtsakt-Entwurfs ist für das zweite Quartal 2023 geplant. Betroffene Wirtschaftakteure sollten sich frühzeitig informieren, welche Prüfanforderungen auf sie zukommen. trade-e-bility hält ihre Kunden über Änderungen in den Produktgesetzgebungen auf dem Laufenden und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten für relevante Anforderungen.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

„Die neue Ökodesignverordnung: Von der Richtlinie zur Verordnung / Der digitale Produktpass“ ist zudem Thema unseres Podiums-Events „Die Zukunft der Produktverantwortung“ am 08.11.2022 im Tipi am Kanzleramt, Berlin. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung.

Sebastian Siebert
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