Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Frankfurt
EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie EU Verpackungsverordnung, Digitaler Produktpass, EU Batterieverordnung, Batteriepass, CE & Konformitätserklärung, WEEE, GPSR, CSRD, CSDDD, EUDR, CBAM, uvm.
Neu: Deep Dive Sessions mit unseren Experten

×

Plattenspieler fallen unter das Elektrogerätegesetz

Wie die gfu berichtet, sind die Verkäufe von Plattenspielern im ersten Halbjahr 2021 um acht Prozent auf knapp 63.000 Stück gewachsen. Plattenspieler gehören zur Geräteart "Elektrokleingeräte bis max. 50cm" oder "Elektrogroßgeräte mit über 50cm Abmessung".

Wie die gfu berichtet, sind die Verkäufe von Plattenspielern im ersten Halbjahr 2021 um acht Prozent auf knapp 63.000 Stück gewachsen. Der Umsatz blieb im Vergleich zum Vorjahr mit knapp 14 Millionen Euro stabil. Dieser Aufwärtstrend bei den Stückzahlen hält sich ununterbrochen seit mittlerweile 2016.

Plattenspieler gehören zur Geräteart „Elektrokleingeräte bis max. 50cm“ oder „Elektrogroßgeräte mit über 50cm Abmessung“.  Hier entscheidet die Kantenlänge des Gerätes im Ausliefer- und Gebrauchszustand. Wenn ein Plattenspieler im Design „rund“ ist, dann entscheidet der Durchmesser, welche Kategorie zutrifft.

In der ElektroG Mengenmeldung muss das Gewicht des gesamten Gerätes (ohne Verpackung, ohne Batterie) gemeldet werden, also in der „Grundausstattung des Auslieferzustands“.

Dazu gehören nicht: Verpackung, Begleitpapiere, zusätzliche Zubehörteile/Beigaben, die keine elektronischen Bauteile enthalten (z.B.: Bereitschaftskoffer, Taschen), Verbrauchsmaterial (z.B. CD, DVD), Akkus/Batterien (unabhängig ob fest eingebaut oder leicht entnehmbar).

Details zum Umfang, der in die Mengenmeldung fällt, finden Sie auf der Webseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR): https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/pbs-regeln/pbue/regelsetzung-mengen?highlight=lieferumfang

Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×