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POP-Verordnung: Senkung der Schadstoffgrenzwerte bei Abfallbehandlung

Ziel ist es, die Konzentrationsgrenzwerte gemäß den Anhängen IV und V der POP-Verordnung für bestimmte Stoffe bzw. Gruppen von Stoffen zu aktualisieren. Diese Grenzwerte bestimmen darüber, wie POP-haltige Abfälle behandelt werden und insbesondere, ob sie recycelt werden können oder ob sie zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden sollten.

Am 28.10.2021 wurde ein neuer Vorschlag zur POP-Verordnung (EU) 2019/1021 von der EU-Kommission angenommen. Die Verordnung für Persistente organische Schadstoffe (POP) regelt den Umgang mit Chemikalien, die für lange Zeit in der Umwelt verbleiben. Sie können sich in Nahrungsketten anreichern und der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden. Mit dem Vorschlag soll für diese Stoffe die Verpflichtung stärker umgesetzt werden, für die umweltgerechte Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle zu sorgen. Ziel ist es, die Konzentrationsgrenzwerte gemäß den Anhängen IV und V der POP-Verordnung für bestimmte Stoffe bzw. Gruppen von Stoffen zu aktualisieren. Diese Grenzwerte bestimmen darüber, wie POP-haltige Abfälle behandelt werden und insbesondere, ob sie recycelt werden können oder ob sie zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden sollten.

Die trade-e-bility informiert ihre Kunden über Änderungen der europäischen Produktgesetzgebungen und bewertet die Betroffenheit der Kunden und berät hinsichtlich der Umsetzung der relevanten Änderungen.

Für Ihre Fragen zum Thema POP steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

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