8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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POP-Verordnung: Senkung der Schadstoffgrenzwerte bei Abfallbehandlung

Ziel ist es, die Konzentrationsgrenzwerte gemäß den Anhängen IV und V der POP-Verordnung für bestimmte Stoffe bzw. Gruppen von Stoffen zu aktualisieren. Diese Grenzwerte bestimmen darüber, wie POP-haltige Abfälle behandelt werden und insbesondere, ob sie recycelt werden können oder ob sie zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden sollten.

Am 28.10.2021 wurde ein neuer Vorschlag zur POP-Verordnung (EU) 2019/1021 von der EU-Kommission angenommen. Die Verordnung für Persistente organische Schadstoffe (POP) regelt den Umgang mit Chemikalien, die für lange Zeit in der Umwelt verbleiben. Sie können sich in Nahrungsketten anreichern und der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden. Mit dem Vorschlag soll für diese Stoffe die Verpflichtung stärker umgesetzt werden, für die umweltgerechte Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle zu sorgen. Ziel ist es, die Konzentrationsgrenzwerte gemäß den Anhängen IV und V der POP-Verordnung für bestimmte Stoffe bzw. Gruppen von Stoffen zu aktualisieren. Diese Grenzwerte bestimmen darüber, wie POP-haltige Abfälle behandelt werden und insbesondere, ob sie recycelt werden können oder ob sie zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden sollten.

Die trade-e-bility informiert ihre Kunden über Änderungen der europäischen Produktgesetzgebungen und bewertet die Betroffenheit der Kunden und berät hinsichtlich der Umsetzung der relevanten Änderungen.

Für Ihre Fragen zum Thema POP steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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