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Fit für die EU Batterieverordnung

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

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Powerbanks: Elektrogerätegesetz oder Batteriegesetz?

Alle Powerbanks (auch solche mit Zusatzfunktionen) unterfallen dem Batteriegesetz (BattG) als Gerätebatterien. Powerbanks mit Zusatzfunktion unterfallen darüber hinaus als Elektrogeräte (Batterien enthaltende Geräte) auch dem Elektrogesetz.

Powerbanks sind mobile Zusatzakkus aus wiederaufladbaren Sekundärzellen, die über Ladeschnittstellen (oft USB) und meist auch Ladestandsanzeigen verfügen. Manche Powerbanks verfügen über Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel eine integrierte Leuchte, ein Radio oder einen Wireless Charger.

Alle Powerbanks (auch solche mit Zusatzfunktionen) unterfallen dem Batteriegesetz (BattG) als Gerätebatterien.

Powerbanks mit Zusatzfunktion unterfallen darüber hinaus als Elektrogeräte (Batterien enthaltende Geräte) auch dem Elektrogesetz (ElektroG; vgl. Anwendungshilfe BattG/ElektroG).

Dies berichtet die EAR in ihrem aktuellen Infobrief.

Bei einer Powerbank mit Zusatzfunktion ist bei der Meldung für das ElektroG grundsätzlich das Akkugewicht vom Gesamtgewicht der Powerbank abzuziehen und nur das Restgewicht zu melden.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Fragen zur Verfügung.

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