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EU Verpackungsverordnung Korrigendum

Am 13. und 14. November soll der in allen Amtssprachen juristisch und sprachlich überprüfte PPWR Text präsentiert werden. Wenn keine Fraktion oder ein Zwanzigstel der Abgeordneten innerhalb von 24 Stunden eine Abstimmung fordert, gilt der Text als angenommen.

Euwid Verpackung informiert, dass das Korrigendum zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) dem Europäischen Parlament Mitte November vorgelegt wird. In der Plenarsitzung am 13. und 14. November soll der in allen Amtssprachen juristisch und sprachlich überprüfte bzw. berichtigte PPWR Text vom April präsentiert werden (take-e-way berichtete: EU Verpackungsverordnung verabschiedet). Wenn keine Fraktion oder ein Zwanzigstel der Abgeordneten innerhalb von 24 Stunden eine Abstimmung fordert, gilt die Berichtigung als angenommen. Anschließend muss der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen, bevor die Verpackungsverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, wobei der Anwendungsbeginn nach 18 Monaten erfolgt, mit abweichenden Übergangsfristen für ausgewählte Bestimmungen.

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