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EU Verpackungsverordnung verabschiedet

Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen. Hersteller müssen leichtere Verpackungen mit weniger Volumen verwenden.

Das EU Parlament informiert, dass die neue EU Verpackungsverordnung (PPWR) am 24.04.2024 mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde (take-e-way berichtete). Hier finden Sie einen Auszug der wichtigen Punkte:

  • Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen
  • Hersteller müssen leichtere Verpackungen mit weniger Volumen verwenden
  • Verbot bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff
  • Verboten von Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
  • Wiederverwendung von Transport- Verkaufs- sowie Umverpackungen
  • Strenge Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen
  • Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen

Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen.

Keine Zeit, die weiteren Entwicklungen im Bereich EU Verpackungsverordnung im Detail zu verfolgen? trade-e-bility hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. 

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