Das EU Parlament informiert, dass die neue EU Verpackungsverordnung (PPWR) am 24.04.2024 mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde (take-e-way berichtete). Hier finden Sie einen Auszug der wichtigen Punkte:
- Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen
- Hersteller müssen leichtere Verpackungen mit weniger Volumen verwenden
- Verbot bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff
- Verboten von Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
- Wiederverwendung von Transport- Verkaufs- sowie Umverpackungen
- Strenge Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen
- Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen
Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen.
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