Wie hf-law.de berichtet, muss der Hersteller „spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens (ggf. auch schon beim Import oder Angebot im Internet) die Einhaltung der maßgeblichen regulatorischen und haftungsrechtlichen Vorgaben sowie der entsprechenden Dokumentations- und Nachweispflichten sichergestellt haben.“
Die Kanzlei geht in ihrem detaillierten Beitrag zum Thema Einkaufsverträge unter anderem auf folgende Aspekte zur Sicherstellung der Product Compliance ein, bei denen trade-e-bility Sie gerne unterstützt:
- Dokumentations- und Nachweispflichten: An technische Unterlagen, Prüfberichte, Zertifikate und Belege zum Konformitätsbewertungsverfahren denken; Einhaltung gesetzlicher Fristen zur Aufbewahrung von Unterlagen sicherstellen.
- Kontrollmechanismen: Die Einhaltung der Product Compliance-Pflichten regelmäßig durch Produktprüfung sowie Prüfung von Unterlagen und Prozesse vor der Lieferung sicherstellen.
- Produktkennzeichnung, Verpackung und Verpackungskennzeichnung, Begleitunterlagen beachten.
- Qualitätssicherungssysteme, freiwillige Zertifizierungen und Standards (bspw. GS-Zeichen)
trade-e-bility bietet Ihnen die dauerhafte und umfassende Produktprüfung für Ihr gesamtes Produktsortiment zu vereinbarten Monatspauschalen (je nach Größe des Sortiments) an.
Ihr Vorteil: Wir lernen Ihre Prozesse, Ihre Produkte und Ihre Ansprüche im Laufe der Zeit immer besser kennen. Dabei wirken wir wie Ihr internes Qualitätsmanagement und begleiten Ihren Einkaufs- oder Herstellungsprozess mit höchster Zuverlässigkeit.
Die Berater von trade-e-bility stehen unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de für Ihre Fragen zur Verfügung.