Die sich ständig verändernde Gesetzgebung stellt Importeure zunehmend vor die Herausforderung, Produkte auf den Markt zu bringen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Häufig fällt erst beim Zoll oder im Markt auf, dass ein CE-Zeichen auf der Verpackung fehlt oder Anforderungen an das Produkt nicht erfüllt werden.
Ein Praxisbeispiel: Ein Importeur möchte Leuchten in Verkehr bringen und stellt kurz vor der Marktfreigabe fest, dass das Leuchtmittel fest verklebt ist und gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2020 nicht ohne Weiteres durch den Endnutzer zerstörungsfrei entnehmbar ist.
Beheben lassen sich solche Probleme meist nur noch durch eine Überarbeitung des Produkts, wozu häufig keine Zeit oder kein Budget mehr zur Verfügung steht.
Schwierig wird es insbesondere dann, wenn der Konstruktions-Mangel erst nach der Verschiffung auffällt. Dann ist eine Überarbeitung in der Regel nur mit viel Aufwand oder ggf. gar nicht mehr möglich und zieht zum Beispiel die Entsorgung des Produkts nach sich.
trade-e-bility kann Ihnen durch unseren Frühwarnsystem-Service „Legal-Monitoring“ helfen, solche Compliance-Schwachstellen zu erkennen, indem wir Sie rechtzeitig über gesetzliche Änderungen informieren. Sie werden damit in die bequeme Lage versetzt, konstruktive Anpassungen an Ihrem Produkt oder einen Lieferantenwechsel vorzunehmen, bevor Probleme aufkommen.
Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 zur Verfügung.