Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, weist in einer Mitteilung vom 17.05.2021 an diverse Verbände darauf hin, dass Produkte aus Bambus oder Bambusmehl nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Die Aufsichtsbehörden sowie der Zoll sind bereits tätig geworden, Trinkbecher, Geschirr u. ä. Produkte vom Markt zu nehmen bzw. gar nicht erst in die EU einzulassen. Zudem wird ein EU-weites, verstärktes Vorgehen gegen diese Produkte angekündigt.
Form-Gegenstände aus Bambus werden gewöhnlich mit Kunststoffen vergossen. Schon in 2019 gab das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, eine Stellungnahme ab, wonach insbesondere die Formaldehydfreisetzung aus Bambusgefäßen das 40-fache der erlaubten Tagesdosis emittieren.
Hersteller und Importeure von Produkten mit Lebensmittelkontakt sollten darauf achten, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Auch vermeintlich natürliche oder ökologische Bestandteile dieser Produkte sind dafür keine Garantie.
Vermeiden Sie derartige Fallen. trade-e-bility unterstützt Sie bei der Vermarktung von Lebensmittelkontaktgegenständen in der EU. Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.