8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Produkte aus Bambus sind nicht geeignet für den Kontakt mit Lebensmitteln

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, weist in einer Mitteilung vom 17.05.2021 an diverse Verbände darauf hin, dass Produkte aus Bambus oder Bambusmehl nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Die Aufsichtsbehörden sowie der Zoll sind bereits tätig geworden, Trinkbecher, Geschirr u. ä. Produkte vom Markt zu nehmen bzw. gar nicht erst in die EU einzulassen. Zudem wird ein EU-weites, verstärktes Vorgehen gegen diese Produkte angekündigt.

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, kurz BMEL, weist in einer Mitteilung vom 17.05.2021 an diverse Verbände darauf hin, dass Produkte aus Bambus oder Bambusmehl nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Die Aufsichtsbehörden sowie der Zoll sind bereits tätig geworden, Trinkbecher, Geschirr u. ä. Produkte vom Markt zu nehmen bzw. gar nicht erst in die EU einzulassen. Zudem wird ein EU-weites, verstärktes Vorgehen gegen diese Produkte angekündigt.

Form-Gegenstände aus Bambus werden gewöhnlich mit Kunststoffen vergossen. Schon in 2019 gab das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, eine Stellungnahme ab, wonach insbesondere die Formaldehydfreisetzung aus Bambusgefäßen das 40-fache der erlaubten Tagesdosis emittieren.

Hersteller und Importeure von Produkten mit Lebensmittelkontakt sollten darauf achten, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Auch vermeintlich natürliche oder ökologische Bestandteile dieser Produkte sind dafür keine Garantie.

Vermeiden Sie derartige Fallen. trade-e-bility unterstützt Sie bei der Vermarktung von Lebensmittelkontaktgegenständen in der EU. Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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