Die EU-Kommission drängt in zwei Initiativen den Handel und die Anwendung von Quecksilber zurück. Zum einen wird die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien überarbeitet. Zum anderen soll in einer neuen Initiative der Handel mit quecksilberhaltigen Materialien und Produkten weiter eingeschränkt werden. Insbesondere wird die Ausfuhr von Quecksilber-Produkten und von Produkten wie Dentalamalgam und bestimmten anderen mit Quecksilber versetzten Produkten wie Leuchtmitteln und Messgeräten weiter beschränkt werden. Die Initiativen sollen jeweils noch im Februar und Ende 2022 abgeschlossen sein.
Betroffene Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten sich mittelfristig auf entsprechende Regulierungen einstellen. Die trade-e-bility verfolgt die EU-Initiativen, informiert ihre Kunden über relevante Änderungen und unterstützt bei der Umsetzung der Anforderungen.
Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 zur Verfügung.