Damit ein Produkt – insbesondere ein Verbraucherprodukt – verkauft werden darf, muss je nach Produktkategorie die Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften gewährleistet sein. Zudem gibt es Registrierungspflichten, z.B. nach dem Elektrogesetz beim Angebot von Elektronikprodukten. Ohne Registrierung nach dem Elektrogesetz dürfen Elektroprodukte nicht vertrieben werden. All das verursacht Aufwand und Kosten und verzerrt den Wettbewerb, sofern nicht alle verpflichteten Hersteller ihren Pflichten nachkommen. Nicht zuletzt aus diesem Grund können asiatische FBA-Verkäufer auf Marktplätzen ihre Produkte häufig sehr viel preiswerter anbieten.
Wie Rechtsanwalt Johannes Richard von unserem Partner Internetrecht Rostock berichtet, sind Marktplätze unter anderem aus der Marktüberwachungsverordnung verpflichtet, den Vertrieb nicht verkehrsfähiger Produkte zu unterbinden. In diesem Zusammenhang setzt sich RA Richard detailliert mit dem Thema "Nicht verkehrsfähige Produkte von Wettbewerbern bei Amazon melden und sperren lassen" auseinander.
Die häufigsten Fehler, die gemeldet werden können, sind demnach:
- Fehlende Kennzeichnung des Produktes mit dem Namen und der Adresse des Herstellers bzw. des Bevollmächtigten
- Fehlende CE-Kennzeichnung oder unzulässige CE-Kennzeichnung
- Registrierung nach Elektrogesetz
Eigene Produkte gegen Sperrung absichern
Neben der legitimen Bekämpfung nicht verkehrsfähiger Produkte im Sinne eines fairen Wettbewerbs ist, wie der Bericht von RA Richard impliziert, auch der Blick ins eigene Produkt-Portfolio ratsam. Denn auch der Wettbewerb kann sich diese Tipps zu nutze machen.
Wenn Sie Bedenken bzgl. der konformen Produkt- oder CE-Kennzeichnung Ihrer eigenen Produkte haben, steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne unter 040/75068730-0 zur Verfügung.