Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Produkte von Wettbewerbern auf Online-Marktplätzen sperren lassen

Wie Rechtsanwalt Johannes Richard von unserem Partner Internetrecht Rostock berichtet, sind Online-Marktplätze unter anderem aus der Markt­überwachungs­ver­ord­nung verpflichtet, den Vertrieb nicht verkehrsfähiger Produkte zu unterbinden. In diesem Zusammenhang setzt sich RA Richard detailliert mit dem Thema „Nicht verkehrsfähige Produkte von Wettbewerbern bei Amazon melden und sperren lassen“ auseinander.

Damit ein Produkt – insbesondere ein Verbraucherprodukt – verkauft werden darf, muss je nach Produktkategorie die Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften gewährleistet sein. Zudem gibt es Registrierungspflichten, z.B. nach dem Elektrogesetz beim Angebot von Elektronikprodukten. Ohne Registrierung nach dem Elektrogesetz dürfen Elektroprodukte nicht vertrieben werden. All das verursacht Aufwand und Kosten und verzerrt den Wettbewerb, sofern nicht alle verpflichteten Hersteller ihren Pflichten nachkommen. Nicht zuletzt aus diesem Grund können asiatische FBA-Verkäufer auf Marktplätzen ihre Produkte häufig sehr viel preiswerter anbieten.

Wie Rechtsanwalt Johannes Richard von unserem Partner Internetrecht Rostock berichtet, sind Marktplätze unter anderem aus der Markt­überwachungs­ver­ord­nung verpflichtet, den Vertrieb nicht verkehrsfähiger Produkte zu unterbinden. In diesem Zusammenhang setzt sich RA Richard detailliert mit dem Thema "Nicht verkehrsfähige Produkte von Wettbewerbern bei Amazon melden und sperren lassen" auseinander.

Die häufigsten Fehler, die gemeldet werden können, sind demnach:

  • Fehlende Kennzeichnung des Produktes mit dem Namen und der Adresse des Herstellers bzw. des Bevollmächtigten
  • Fehlende CE-Kennzeichnung oder unzulässige CE-Kennzeichnung
  • Registrierung nach Elektrogesetz

Eigene Produkte gegen Sperrung absichern

Neben der legitimen Bekämpfung nicht verkehrsfähiger Produkte im Sinne eines fairen Wettbewerbs ist, wie der Bericht von RA Richard impliziert, auch der Blick ins eigene Produkt-Portfolio ratsam. Denn auch der Wettbewerb kann sich diese Tipps zu nutze machen.

Wenn Sie Bedenken bzgl. der konformen Produkt- oder CE-Kennzeichnung Ihrer eigenen Produkte haben, steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne unter 040/75068730-0 zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×