Wie der Rat der Europäischen Union berichtet, hat dieser am 25.04.2023 die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit angenommen, mit der strengere Sicherheitsvorschriften sowohl für online als auch für offline verkaufte Produkte eingeführt werden. Mit der Verordnung werden die Marktüberwachung für unsichere Produkte, Produktsicherheit und Verbraucherschutz verbessert, gleichzeitig werden die Verbraucherrechte für Käufer unsicherer Produkte gestärkt. Außerdem wird es leichter, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen. Im Einzelnen:
- Online-Marktplätze müssen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, wenn sie auf ihrer Plattform ein gefährliches Produkt entdecken, und sie müssen eine zentrale Kontaktstelle angeben, die für Produktsicherheit zuständig ist.
- Online-Marktplätze können künftig per Anordnung von den Marktüberwachungsbehörden dazu verpflichtet werden, gefährliche Produkte von ihren Plattformen zu nehmen oder den Zugang dazu zu sperren.
- Einheitliche Überwachungsvorschriften für den gesamten Binnenmarkt sollen für alle Produkte gelten.
- Hat sich ein Produkt als unsicher erwiesen, müssen die Wirtschaftsakteure unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherseite informieren.
- Muss ein Produkt zurückgerufen werden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung (und sie können zwischen mindestens zwei dieser Optionen wählen).
- Wirtschaftsakteure sollen eine für online und offline verkaufte Produkte verantwortliche Person benennen, die – unabhängig von der Herkunft der Produkte – dafür sorgt, dass technische Unterlagen, Anleitungen und Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.
Wir beraten Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Produktsicherheit absichern können.