Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Krisenphase nutzen um Compliance-Lücken zu schließen: Prüfen Sie Ihre registrierten Kategorien gemäß Elektrogesetz

Nutzen Sie gerne die Gelegenheit der Krise, Ihr Verkaufssortiment und Ihre angemeldeten ElektroG-Kategorien auf Compliance-Lücken zu überprüfen. Gerne hilft take-e-way Ihnen dabei. Beispiel Elektrogesetz: Elektroprodukte fallen in sechs verschiedene Kategorien. Gerade bei Consumer-Produkten, also Produkten für die private Nutzung, passiert es oft unbeabsichtigt, dass neue Produkte eines Elektro-Sortiments bei ihrer Markteinführung nicht in die richtige Kategorie eingeordnet werden. Mit Bußgeldern und Überprüfungen durch Behörden ist nach der Krise zu rechnen, da z.B. das Umweltbundesamt derzeit erneut Stellen für Vollzugsbeamte ausschreibt, unter anderem im Bereich ElektroG, aber auch in den Bereichen Verpackungsgesetz und Batteriegesetz. Auch wettbewerbsrechtlich nutzen Konkurrenten und Abmahnvereine gerne jede noch so scheinbar unbedeutende Compliance-Lücke.

Aufgrund des eingeschränkten Tagesgeschäfts in dieser durch die Corona-Pandemie geprägten allgemeinen Situation bleibt gemäß Schilderungen vieler unserer Mitglieder und Kunden derzeit Raum für Angelegenheiten, die etwas Zeit beanspruchen und häufig hintenanstehen müssen.

Daher rät take-e-way Ihnen: Nutzen Sie gerne die Gelegenheit der Krise, Ihr Verkaufssortiment und Ihre angemeldeten ElektroG-Kategorien auf Compliance-Lücken zu überprüfen. Gerne hilft take-e-way Ihnen dabei.

Beispiel Elektrogesetz: Elektroprodukte fallen in sechs verschiedene Kategorien.

Gerade bei Consumer-Produkten, also Produkten für die private Nutzung, passiert es oft unbeabsichtigt, dass neue Produkte eines Elektro-Sortiments bei ihrer Markteinführung nicht in die richtige Kategorie eingeordnet werden.

Zum Beispiel kann das geschehen, wenn man Elektro-Kleingeräte (bis max. 50 cm Abmessung) verkauft und ein Produkt neu in das Sortiment gekommen ist, welches eine Abmessung über 50 cm besitzt.  

Es handelt sich dann beim Neuprodukt zwar um ein Gerät mit der gleichen Funktion wie die registrierten Elektro-Kleingeräte, aber von seiner Abmessung her wird das neue Gerät im Elektrogesetz der Kategorie „Großgeräte“ zugeordnet.

In diesem Fall wird die Registrierung einer zusätzlichen Geräteart benötigt und die monatliche Verkaufsmenge der Artikel mit über 50 cm Abmessung muss in der korrekten Geräteart „Großgeräte“ gemeldet werden. Mit Bußgeldern und Überprüfungen durch Behörden ist nach der Krise zu rechnen, da z.B. das Umweltbundesamt derzeit erneut Stellen für Vollzugsbeamte ausschreibt, unter anderem im Bereich ElektroG, aber auch in den Bereichen Verpackungsgesetz und Batteriegesetz. Auch wettbewerbsrechtlich nutzen Konkurrenten und Abmahnvereine gerne jede noch so scheinbar unbedeutende Compliance-Lücke.

Bitte sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu den Kategorien Ihres Elektro-Verkaufssortiments haben oder wenn Sie Unregelmäßigkeiten zwischen Sortiment und Elektro-Kategorien feststellen.

Wir ermitteln dann mit Ihnen zusammen, ob für Sie Bedarf an der Registrierung von weiteren Kategorien besteht.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen Elisabeth Westermann und das take-e-way-Beratungsteam gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×