Auswirkung der WEEE-Novelle auf PV-Hersteller und Importeure
Wenn die überarbeitete Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) auch für alle Hersteller und Importeure von Solar- und PV-Modulen verbindlich wird, werden die Produzenten Unterstützung bei deren Umsetzung benötigen. Die WEEE-Richtlinie regelt zusammenfassend das fachgerechte Recycling von Elektro(nik)altgeräten und dessen Finanzierung durch die Hersteller – und zukünftig auch im Falle von Photovoltaik- und Solarmodulen. Nach der Umsetzung der „WEEE2“ in den Ländern der Europäischen Union gelten deren Anforderungen und Pflichten bereits vor dem Verkauf von Solar- und PV-Modulen, nicht erst beim Recycling nach vielen Betriebsjahren.
Bürokratie und Kostenaufwand werden unterschätzt
Diesen Aspekt haben viele Hersteller von Photovoltaik- und Solar-Modulen offenbar noch nicht realisiert. Denn zu häufig wird die Debatte um die WEEE-Richtlinie ausschließlich über das Recycling geführt.
Wesentliche, weitaus wichtigere Verpflichtungen, deren Auswirkungen bereits kurzfristig auftreten, geraten hierbei in den Hintergrund. Speziell in Deutschland müssen Hersteller und Importeure nach einem aufwendigen Registrierungsprozess auch eine insolvenzsichere Garantie für die avisierten Verkaufsmengen nachweisen sowie umfangreiche monatliche und jährliche Meldepflichten abwickeln. Natürlich ist auch ein flächendeckendes Entsorgungsnetzwerk vorzuhalten, um etwaige Recyclinganforderungen in zeitlicher und qualitativer Sicht gesetzeskonform abwickeln zu können. Die Bewältigung dieser Verpflichtungen ist die Grundlage für den Verkauf in Deutschland, der ohne die Freigabe der Registrierung und die Erteilung einer individuellen WEEE-Nummer durch die zuständige Behörde generell verboten ist.
Bußgelder und Verkaufsverbote als Folgen illegalen Verkaufs
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld kann die Ordnungswidrigkeit in Folge einer unterlassenen Registrierung nach dem ElektroG kosten. Eingezogene Gewinne, wettbewerbsrechtliche Konflikte und sogar generelle Verkaufsverbote können weitere Konsequenzen sein. Hersteller sollten sich demnach rechtzeitig um die Registrierung ihrer PV-Module gemäß ElektroG bemühen.
Recycling kann über etablierte Systeme abgewickelt werden
Das Recycling und die Rücknahme von PV- und Solar-Modulen kann über die etablierten Logistik- und Recycling-Systeme in Europa abgewickelt werden. Eine Integration in das ElektroG (Beispiel Deutschland) bietet den Herstellern damit sogar Chancen der kostengünstigen Abwicklung Ihrer Herstellerpflichten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die ausgedienten Module bei der Rücknahme möglichst nicht beschädigt werden. Hierfür sollte geprüft werden, an den Übergabestellen eine eigene Sammelgruppe für PV-Module einzurichten. Die Erfassung und der Transport könnten beispielsweise durch Rungenpaletten erfolgen.
WEEE erfordert kein branchenindividuelles Rücknahmesystem der PV-Hersteller
Die Betrachtung zeigt, dass es nicht genügt, die WEEE-Richtlinie nur aus der End-of-Life-Perspektive (EOL) zu betrachten, da sie bereits zu Beginn des Lebenszyklus von PV-Modulen verbindlich wird und das Recycling ohnehin durch bereits etablierte Logistik- und Entsorgungsstrukturen abgewickelt werden kann. Zudem hat unter anderem die bisherige Eigenorganisation der Hersteller für die Rücknahme von EOL-Photovoltaikmodulen nicht vor der Integration der Branche in die WEEE-Richtlinie geschützt, da das Gros an EOL-PV-Modulen erst in vielen Jahren anfällt und daher keine ausreichenden Sammelquoten generiert werden konnten.
Der reine Fokus auf das EOL-Recycling führt die PV-Hersteller vor dem Hintergrund der aufkommenden WEEE-Richtlinie jedoch in eine Sackgasse. Dabei macht die Integration in die WEEE-Richtlinie durchaus Sinn:
Die Prozesse und Strukturen haben sich seit über sieben Jahren erfolgreich etabliert. Darüber hinaus regelt WEEE das EOL-Recycling ganz einfach durch die kostenlose Annahme der Altmodule an den über 1.500 öffentlich-rechtlichen Recyclinghöfen allein in Deutschland.
Längst sind branchenübergreifende System-Lösungen zur Komplettabwicklung der WEEE-Richtlinie am Markt vorhanden. Die etablierten Anbieter haben nach vielen Jahren Erfahrung im Umgang mit der WEEE-Richtlinie längst Lernkurven-Effekte realisiert, die sich schon heute in ihren Kostenstrukturen, ihrer Qualität und ihrer Prozesssicherheit und damit zum Vorteil der PV-Hersteller bemerkbar machen. Vor diesem Hintergrund wird es für branchenindividuelle Rücknahmesysteme schwer sein, in diesem Markt Fuß zu fassen. Maßgeblich bei der Umsetzung der WEEE-Richtlinie sind letztendlich die Verringerung der Verwaltungslasten, die zügige Registrierung und die Teilnahme der Hersteller an einem leistungsgerechten Garantie- und Recyclingsystem als Grundlage des legalen und kostenoptimalen Verkaufs.
Hierfür ist kein branchenindividuelles Rücknahmesystem der Hersteller erforderlich.
take-e-way als Problemlöser
Mit seinen beiden anerkannten Herstellergarantiesystemen ist take-e-way der Full-Service-Dienstleister und einer der wichtigsten Anbieter im deutschen Markt mit einem Anteil von 36 Prozent aller gemäß ElektroG im Bereich B2C registrierten Hersteller. take-e-way verfügt zudem über die Erfahrung aus mehreren tausend erfolgreich durchgeführten Registrierungsprozessen für Unternehmen aus 31 Ländern in der ganzen Welt. take-e-way wickelt im Auftrag seiner über 2.500 angeschlossenen Kunden täglich Abholanordnungen und Entsorgungsaufträge ab. Hierfür betreut take-e-way ein bundesweites Netzwerk von zertifizierten Aufbereitungsanlagen, die auch einen effizienten Umgang mit ausgedienten PV-Modulen nicht scheuen.
WEEE-Beratung auf der Intersolar 2012 (Stand A5.335)
Die take-e-way GmbH und der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) beraten gern alle Hersteller, Vertreiber und Importeure von Solar- und PV-Modulen und beantworten auf der Intersolar Europe 2012, Deutschlands wichtigster Fachmesse für Solartechnik, vom 13. bis 15. Juni 2012 am Stand A5.335 alle Fragen zu den zukünftigen Verpflichtungen gemäß ElektroG. Das Team von take-e-way und VERE steht allen interessierten Unternehmen und Organisationen unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65 auch im Vorwege der Intersolar 2012 sehr gern für weitere Fragen zur Verfügung.
Über take-e-way
- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 10 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs
Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt die gesetzeskonforme Umsetzung von Anforderungen und Pflichten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (WEEE/ElektroG), Batteriegesetz (BattG) und Verpackungsverordnung (VerpackV) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland. Mit der innovativen Handelsplattform www.make-e-business.com bietet take-e-way seinen Kunden zudem die Möglichkeit an, die Erfüllung von Umweltgesetzen zur weltweiten Vermarktung zu nutzen.
VERE e.V.: Gemeinsam mit dem 2003 gegründeten Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.), der mitgliederstärksten Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland, vertritt take-e-way auch auf politischer Ebene die Interessen von über 2.500 kleinen und mittelständischen Unternehmen.
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