Am 19. und 23.11.2021 wurde der Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert. Zum Einen wurde die Liste um eine auf 76 Substanzen erweitert, zum Anderen wurden die Eintragungen für Stoffe mit den Listennummern 4 bis 7 geändert. Die Liste im Anhang XVII reguliert die Höchstgehalte der aufgeführten Schadstoffe in Materialien, die z.B. in Verbraucherprodukten Verwendung finden.
Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure sollten die Veränderungen in den Gesetzgebungen zur Vermeidung von Schadstoffen im Blick behalten und die sich dadurch ggf. erhöhenden Prüfkosten berücksichtigen.
trade-e-bility unterstützt Sie dabei, sich über die Änderungen zu informieren und berät bei der Umsetzung neuer Anforderungen.
Für Fragen zum Thema REACh steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.