Am 19. Januar wurde die SVHC-Liste (SVHC = Substances of Very High Concern) um 2 Kandidaten auf nunmehr 211 erweitert. Die SVHCs sind unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Materialien, die die dort gelisteten Kandidaten enthalten, müssen den Abnehmern der Materialien gemeldet werden. Seit Jahresanfang muss diese Meldung europaweit über die SCIP-Datenbank der ECHA erfolgen. trade-e-bility hatte Anfang des Jahres hierüber berichtet.
Empfehlung: Die neuen SVHCs werden z.B. in der Li-Ion-Batterietechnik eingesetzt (Eintrag 210) oder in Klebstoffen verwendet (Eintrag 211). Weitere Verwendungszwecke sind eher unspezifisch. Hersteller oder Einführer von Produkten sollten die neuen Kandidaten bewerten und entscheiden, ob eine Materialanalyse erforderlich ist. Bei positivem Befund müsste dann ein Eintrag in die SCIP-Datenbank erfolgen.
trade-e-bility kann Hersteller und Einführer von Produkten in der EU unterstützen, ein Bewertungsverfahren zur Absicherung der verwendeten Materialien hinsichtlich limitierter oder geregelter Chemikalien aufzubauen und ggf. Meldungen von SVHCs an die ECHA vorzunehmen.
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