8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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REACH: SVHC-Liste der ECHA erneut erweitert

Am 19. Januar wurde die SVHC-Liste (SVHC = Substances of Very High Concern) um 2 Kandidaten auf nunmehr 211 erweitert. Die SVHCs sind unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Materialien, die die dort gelisteten Kandidaten enthalten, müssen den Abnehmern der Materialien gemeldet werden. Seit Jahresanfang muss diese Meldung europaweit über die SCIP-Datenbank der ECHA erfolgen. Die neuen SVHCs werden z.B. in der Li-Ion-Batterietechnik eingesetzt (Eintrag 210) oder in Klebstoffen verwendet (Eintrag 211). Weitere Verwendungszwecke sind eher unspezifisch. Hersteller oder Einführer von Produkten sollten die neuen Kandidaten bewerten und entscheiden, ob eine Materialanalyse erforderlich ist. Bei positivem Befund müsste dann ein Eintrag in die SCIP-Datenbank erfolgen. trade-e-bility kann Hersteller und Einführer von Produkten in der EU hierbei unterstützen.

Am 19. Januar wurde die SVHC-Liste (SVHC = Substances of Very High Concern) um 2 Kandidaten auf nunmehr 211 erweitert. Die SVHCs sind unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Materialien, die die dort gelisteten Kandidaten enthalten, müssen den Abnehmern der Materialien gemeldet werden. Seit Jahresanfang muss diese Meldung europaweit über die SCIP-Datenbank der ECHA erfolgen. trade-e-bility hatte Anfang des Jahres hierüber berichtet.

Empfehlung: Die neuen SVHCs werden z.B. in der Li-Ion-Batterietechnik eingesetzt (Eintrag 210) oder in Klebstoffen verwendet (Eintrag 211). Weitere Verwendungszwecke sind eher unspezifisch. Hersteller oder Einführer von Produkten sollten die neuen Kandidaten bewerten und entscheiden, ob eine Materialanalyse erforderlich ist. Bei positivem Befund müsste dann ein Eintrag in die SCIP-Datenbank erfolgen.

trade-e-bility kann Hersteller und Einführer von Produkten in der EU unterstützen, ein Bewertungsverfahren zur Absicherung der verwendeten Materialien hinsichtlich limitierter oder geregelter Chemikalien aufzubauen und ggf. Meldungen von SVHCs an die ECHA vorzunehmen.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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