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Recht auf Reparatur angenommen

Hersteller müssen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Die Liste der Produktkategorien kann jederzeit erweitert werden. Verbraucher können während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen.

Das EU Parlament hat am 23.04.2024 die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen (trade-e-bility berichtete). Hier die wichtigen Punkte in der Zusammenfassung:

  • Hersteller müssen rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen
  • Haftungszeitraum in der Gewährleistungszeit reparierter Geräte verlängert sich um ein Jahr
  • Hersteller müssen gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren
  • Verbraucher können während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät ausleihen
  • Europäisches Formular mit Reparaturinformationen für Verbraucher
  • Reparaturleistungen werden bewertet und verglichen (Preis/Dauer der Reparatur)
  • Europäische Online-Plattform für Reparaturbetriebe vor Ort
  • Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge zur Verfügung stellen

Nächste Schritte: Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Das Recht auf Reparatur ist von großer Bedeutung für Sie? Die trade-e-bility GmbH hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie und Ihr Produkt sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

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