Verbraucher haben künftig die Möglichkeit, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die nach Unionsrecht technisch reparierbar sind (z. B. Waschmaschinen, Staubsauger, Fahrräder oder Mobiltelefone). Einen umfassenden Überblick über die Pflichten finden Sie hier.
Das Recht auf Reparatur ist von großer Bedeutung für Sie? Die trade-e-bility GmbH hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie und Ihr Produkt sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.