8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

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Recht auf Reparatur statt Verkauf

Hersteller sind künftig verpflichtet, Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reparieren. Gutscheine und andere finanzielle Anreize für die Reparatur sind geplant. Verbraucher sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen. Zudem sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Unabhängige Reparaturbetriebe sollen gestärkt werden.

Am 21.11.2023 nahm das Europäische Parlament in Straßburg mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen seinen Standpunkt zu einem verstärkten „Recht auf Reparatur“ an. Auch das Bundesumweltministerium berichtete. Die neuen Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern. Während der Gewährleistungsfrist wären Verkäufer demnach verpflichtet, zu reparieren anstatt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für den Verbraucher ungünstig. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die Gewährleistungsfrist um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern.

Verbraucher sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Reparatur zu verlangen. Damit Reparieren attraktiver wird als Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden.

Hohe Kosten, der schwierige Zugang zu Reparaturdiensten oder Konstruktionsmerkmale, die eine Reparatur verhindern – all das hält Verbraucher oft davon ab, ein Produkt reparieren zu lassen. Das Parlament will deshalb sicherstellen, dass unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzung anbieten, sowie Endverbraucher alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen.

Über Online-Plattformen sollen Verbraucher Reparaturbetriebe (darunter auch sogenannte Repaircafés) und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe finden können. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.

Der Vorschlag zum Recht auf Reparatur ergänzt die EU-Initiativen zu Ökodesign (2009 125 EG) und zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.

Nächste Schritte: Nachdem der Rat seine Verhandlungsposition festgelegt hat, können die Gespräche mit dem Parlament beginnen. Ein erstes Treffen ist für den 07.12.2023 geplant.

Das Recht auf Reparatur ist von großer Bedeutung für Sie? Die trade-e-bility GmbH hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie und Ihr Produkt sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

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