Das EU-Parlament einigte sich am 20.02.2019 auf neue Grenzwerte für bromierte Diphenylether, welche als Flammenschutzmittel vorkommen. Polybromierte Diphenylether (PBDE), bereits bekannt durch die RoHs-Richtlinie, werden nun in diesem Entschluss neu geregelt, der Grenzwert wird halbiert. Für DecaBDE gilt aber weiterhin bei Elektrogeräten nur der RoHS-Grenzwert. (Quelle)
Betroffene:
Händler, Importeure und Hersteller
Anforderungen:
Materialien von Produkten dürfen in Summe nur noch nur 500 ppm an BDEs enthalten; für DecaBDE als einzelne Substanz gilt 10 ppm.
Empfehlung:
Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig. Stellen sie aber schon jetzt bei ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte den oben genannten Anforderungen entsprechen. Um, auch im Hinblick auf weitere Schadstofflimitierungen, die Kosten im Griff zu behalten, empfiehlt sich ein risikobasiertes Prüfmanagement. Die TMK bieten ihnen entsprechend optimierte Prüfpläne an.