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Kosten für Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines neuen Fonds, in den Hersteller gestaffelte Beiträge einzahlen müssen, basierend auf der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen. Die Beiträge könnten dabei zwischen 0 und 1.500 Euro pro Tonne liegen, abhängig von der Einstufung der Verpackungen.

Nach Informationen von Euwid, plant das Bundesumweltministerium eine Reform des Verpackungsgesetzes, insbesondere von Paragraf 21, mit dem Ziel, die Lizenzentgelte für Duale Systeme ökologischer zu gestalten. Diese Aufgabe soll nun der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) übertragen werden. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines neuen Fonds, in den Hersteller gestaffelte Beiträge einzahlen müssen, basierend auf der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen. Die Beiträge könnten dabei, so Euwid, zwischen 0 und 1.500 Euro pro Tonne liegen, abhängig von der Einstufung der Verpackungen. Hersteller, deren Verpackungen den höchsten Recyclingstandards entsprechen, sollen Boni erhalten, allerdings nur für die jeweilige Materialart, die in den Fonds eingezahlt wurde. Eine Quersubventionierung verschiedener Materialien soll verhindert werden.

Es gibt jedoch Widerstand gegen diese Reform, insbesondere aus der Wirtschaft. Hersteller befürchten eine zusätzliche finanzielle Belastung, da sie bereits Lizenzentgelte an duale Systeme sowie eine Sonderabgabe an den Einwegkunststofffonds zahlen müssen. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat sich kritisch an das Bundesumweltministerium gewandt. Der BDE bemängelt, dass frühere Vorschläge der dualen Systeme zur Umsetzung des Paragrafen 21 unberücksichtigt blieben. Zudem warnt der Verband vor einer überstürzten Umsetzung, die grundlegenden Prinzipien der kürzlich vorgestellten Kreislaufwirtschaftsstrategie widersprechen könnte.

Auch rechtliche Bedenken wurden geäußert. Eine namhafte Kanzlei hat in einem Gutachten auf verschiedene rechtliche Hürden hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Rolle der ZSVR. Die ZSVR übernimmt bereits hoheitliche Aufgaben wie die Registrierung von Herstellern sowie Prüfungs- und Überwachungstätigkeiten. Da sie auch staatliche Aufsichtsbefugnisse hat, könnte ihre Einbindung in die Verwaltung des Fonds als staatsnahe Tätigkeit betrachtet werden. Dies könnte die Fondseinnahmen als staatliche Mittel klassifizieren, was zusätzliche finanzverfassungsrechtliche und EU-rechtliche Anforderungen mit sich bringen würde. Insbesondere müsste die Beihilfe nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV bei der EU-Kommission angemeldet und genehmigt werden, was rechtlichen Aufwand und Unsicherheiten verursachen könnte.

Zusammengefasst steht die geplante Reform des Verpackungsgesetzes vor erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen. take-e-way hält Sie zum Thema informiert.

Sollten Sie eine Registrierung in Deutschland als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

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