8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

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Herstellerfinanzierter Reparaturbonus

Die Regierung prüft alternative Modelle für die Reparatur von Elektrogeräten, wie einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus. Zunächst soll noch in diesem Jahr ein Förderprogramm für Reparaturinitiativen starten.

Wie der Bundestag berichtet, plant die Bundesregierung laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495), Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro zu fördern, lehnt jedoch einen bundesweiten Reparaturbonus für Elektrogeräte wegen der aktuellen Haushaltslage ab (trade-e-bility berichtete über das Recht auf Reparatur). Ein solcher Bonus würde jährlich etwa 34 Milliarden Euro kosten, was laut Regierung nicht finanzierbar sei. Selbst bei einer Ausweitung auf Möbel, Gartengeräte oder Fahrräder würden die Kosten bei einem Zuschuss von 100 Euro pro Haushalt zwei Milliarden Euro betragen. Die Regierung prüft jedoch alternative Modelle, wie einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus. Zunächst soll noch in diesem Jahr ein Förderprogramm für Reparaturinitiativen starten.

Gemäß der EU-Öko-Design-Richtlinie müssen ab Juni 2025 Tablets und Smartphones reparierbar sein, mit verfügbaren Ersatzteilen und Reparaturanleitungen. Zudem wird eine Gewährleistungsfrist um ein Jahr verlängert, wenn sich Verbraucher für eine Reparatur entscheiden. Ein nationales Reparaturgesetz ist derzeit noch in Arbeit.

Hinzu kommt, dass die im Juli erschienene Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren die Wirtschftsakteure verpflichtet, Waren zu reparieren oder von Vertragspartnern reparieren zu lassen; die jeweiligen nationalen Umsetzungen sollen ab Juli 2026 gelten.

Das Recht auf Reparatur bzw. die Pflicht zu reparieren ist von großer Bedeutung für Sie? Die trade-e-bility GmbH arbeitet an einer vollumfänglichen Lösung für verpflichtete Unternehmen und hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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