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Reparierbarkeit von Produkten - was sind die nächsten Anforderungen?

Bislang gibt es seitens der EU bereits Verordnungen zu mehreren Gerätegruppen wie Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und -trockner, Wäschetrockner und Staubsauger, die die Verfügbarkeit von Ersatzteilen von bis zu 10 Jahren vorgeben; für die ersten 3 Gruppen ist dies auch schon seit März letzten Jahres in Kraft.

Wie tagesschau.de am 25.01.2022 meldete, ist es Absicht von Verbraucherschutzministerin Lemke, die Lebensdauer von Produkten transparenter zu machen. Ein “Reparierbarkeitsindex” soll dabei helfen. Bislang gibt es seitens der EU bereits Verordnungen zu mehreren Gerätegruppen wie Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und -trockner, Wäschetrockner und Staubsauger, die die Verfügbarkeit von Ersatzteilen von bis zu 10 Jahren vorgeben; für die ersten 3 Gruppen ist dies auch schon seit März letzten Jahres in Kraft.

In die Reparierbarkeit eines Geräts gehen aber auch Faktoren ein wie Verfügbarkeit von Reparieranweisungen, Einfachheit des Austausches von Ersatzteilen oder Preis der Ersatzteile. Wie so etwas umgesetzt werden kann, zeigt folgendes Beispiel: Seit Januar 2021 gibt es bereits einen Reparaturindex zwischen 0 und 10 in Frankreich. Je höher der Index, desto leichter die Reparatur. Dieser Index wird beim Kauf eines Produkts angegeben und soll die Kaufentscheidung beeinflussen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Verbraucherschutzministerium auf einen nationalen Index für Deutschland setzt oder das Thema europaweit angeht.

Auf betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Fulfilmentdienstleister kommen jedenfalls neue Herausforderungen zu. Eine sorgsame Beobachtung der Gesetzgebungsinitiativen ist anzuraten.

trade-e-bility informiert Sie rechtzeitig über Änderungen gesetzlicher Produktanforderungen und hilft bei der bedarfsgerechten Umsetzung.

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