Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2021/1199 Anhang XVII zur REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Restriktionen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf weitere 5 Anwendungen ausgedehnt.
Es handelt sich um PAKs in Granulaten und Mulchen für Anwendungen im Sport- und Spiel-Außenbereich. Der REACh-Anhang XVII beinhaltet einzuhaltende Verbote oder Limitierungen von Schadstoffen in Materialien und Produkten.
Betroffene Wirtschaftsakteure wie Herstellende, Import- oder Fulfilment-Unternehmen sollten die Anforderungen des REACh-Anhangs XVII beachten. Missachtungen können als Straftat geahndet werden.
Die trade-e-bility berät ihre Kundinnen und Kunden bei der Einhaltung chemischer Anforderungen ihrer Produkte, bietet risikoorientierte Lösungen zur Umsetzung an und informiert über Änderungen.
Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.