8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Restriktionen für die Verwendung von PAKs nach REACh verschärft

Die EU-Kommission hat die Restriktionen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf weitere 5 Anwendungen ausgedehnt. Es handelt sich um PAKs in Granulaten und Mulchen für Anwendungen im Sport- und Spiel-Außenbereich. Missachtungen können als Straftat geahndet werden.

Die EU-Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2021/1199 Anhang XVII zur REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 die Restriktionen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf weitere 5 Anwendungen ausgedehnt.

Es handelt sich um PAKs in Granulaten und Mulchen für Anwendungen im Sport- und Spiel-Außenbereich. Der REACh-Anhang XVII beinhaltet einzuhaltende Verbote oder Limitierungen von Schadstoffen in Materialien und Produkten.

Betroffene Wirtschaftsakteure wie Herstellende, Import- oder Fulfilment-Unternehmen sollten die Anforderungen des REACh-Anhangs XVII beachten. Missachtungen können als Straftat geahndet werden.

Die trade-e-bility berät ihre Kundinnen und Kunden bei der Einhaltung chemischer Anforderungen ihrer Produkte, bietet risikoorientierte Lösungen zur Umsetzung an und informiert über Änderungen.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

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