Am 13.12.2021 nahm die EU-Kommission 11 Änderungen zum RoHS-Anhang an. Diese Änderungen beziehen sich auf bislang gültige Ausnahmen für Quecksilber von der 0,1 ppm Gewichtsanteilsgrenze in Materialien. Quecksilber darf für bestimmte Anwendungen in Leuchtmitteln nicht mehr angewandt werden.
Die nunmehr beschlossenen Verbote gelten mit einer Übergangsfrist je Anwendung von 12 Monaten bis 5 Jahren nach Annahme durch das EU-Parlament. Die vollständige Pressemitteilung der EU-Kommission können Sie hier einsehen.
Für Leuchtmittel produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Fulfilmentdienstleister sollten sich frühzeitig auf diese Verbote einstellen und entsprechende Nachweise von ihren Lieferanten verlangen.
trade-e-bility hilft Ihnen dabei, eine bedarfsgerechte Nachweisführung einzurichten und umzusetzen und informiert frühzeitig über Änderungen der gesetzlichen Anforderungen.
Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.