8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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RoHS: Quecksilber wird in einigen Lampen-Anwendungen verboten

Quecksilber darf für bestimmte Anwendungen in Leuchtmitteln nicht mehr angewandt werden. Die nunmehr beschlossenen Verbote gelten mit einer Übergangsfrist je Anwendung von 12 Monaten bis 5 Jahren nach Annahme durch das EU-Parlament.

Am 13.12.2021 nahm die EU-Kommission 11 Änderungen zum RoHS-Anhang an. Diese Änderungen beziehen sich auf bislang gültige Ausnahmen für Quecksilber von der 0,1 ppm Gewichtsanteilsgrenze in Materialien. Quecksilber darf für bestimmte Anwendungen in Leuchtmitteln nicht mehr angewandt werden.

Die nunmehr beschlossenen Verbote gelten mit einer Übergangsfrist je Anwendung von 12 Monaten bis 5 Jahren nach Annahme durch das EU-Parlament. Die vollständige Pressemitteilung der EU-Kommission können Sie hier einsehen.

Für Leuchtmittel produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure und Fulfilmentdienstleister sollten sich frühzeitig auf diese Verbote einstellen und entsprechende Nachweise von ihren Lieferanten verlangen.

trade-e-bility hilft Ihnen dabei, eine bedarfsgerechte Nachweisführung einzurichten und umzusetzen und informiert frühzeitig über Änderungen der gesetzlichen Anforderungen.

Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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