Art. 8, Abs. 1 b) 2006/66/EG bestimmt die Verpflichtung für Vertreiber/innen, Gerätealtbatterien kostenlos zurückzunehmen. Unternehmen, welche grenzüberschreitend an Endnutzer/innen vertreiben, sind gleichzeitig in der Position des Batterieherstellers mit entsprechenden Pflichten. In vielen Ländern ist dann die Vertreiberrücknahmepflicht durch den Anschluss an das Herstellerrücknahmesystem erfüllt. In physischen Ladengeschäften müssen in der Regel alle Typen der Gerätealtbatterien gesammelt werden, wenn Gerätebatterien von diesem aus vertrieben werden. In Ländern wie zum Beispiel Spanien, Niederlande, Frankreich oder Deutschland werden zu diesem Zweck Sammelboxen von den Rücknahmesystemen der Hersteller/innen kostenlos zur Verfügung gestellt.
In Polen beschränkt sich die Verpflichtung zur Sammlung von Batterien auf Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche über 25 m². Außerdem gilt die Verpflichtung nur für Geschäfte, in welchen Batterien lose vertrieben werden. Geschäfte, die zwar Elektrogeräte mit integrierten Batterien, nicht aber lose Batterien, vertreiben, können freiwillig Sammelboxen aufstellen.
Eine freiwillige Sammlung von Batterien ist auch in Büros, Fabriken oder Werkstätten möglich und trägt zu einem höheren Bewusstsein für eine Mülltrennung und damit zum Schutz unserer Umwelt bei. Diese muss nicht öffentlich zugänglich sein.
Möchten oder müssen Sie eine Batteriesammelstelle in Ihrer Niederlassung führen, unterstützt Sie Rebekka Schwarber gerne via international@take-e-way.de oder 040/750687-150.
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