8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Fallen der Produktkennzeichnung: Schulranzen bieten Schutz, sind aber keine Schutzausrüstung?

Ein Schulranzen gilt nicht als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und darf kein CE-Zeichen auf Grundlage der PSA-Verordnung tragen. Falsch gekennzeichnete Schulranzen können dann schon mal im Zoll hängen bleiben.

Nach den Sommerferien werden, sofern die Corona-Lage es zulässt, wieder viele Schulanfänger im Straßenverkehr unterwegs sein. Sie tragen dann hoffentlich Schulranzen, die der DIN 58124 hinsichtlich der Sichtbarkeit und Reflektionsfähigkeit entsprechen. Solch ein Schulranzen verfolgt ein Schutzziel des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Die DIN 58124 ist vom deutschen Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) auch als "vermutungswirkend" entsprechend dem ProdSG hervorgehoben worden. Gleichwohl gilt ein Schulranzen nicht als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und darf kein CE-Zeichen auf Grundlage der PSA-Verordnung tragen. Falsch gekennzeichnete Schulranzen können dann schon mal im Zoll hängen bleiben.

Ist mein Produkt Schutzausrüstung oder nicht? Die Beantwortung dieser Frage entscheidet über dessen Kennzeichnung. Importeure oder Fulfilmentdienstleister beziehen ihre Ware überwiegend aus Drittländern, die Ware wird somit vom Zoll überprüft. Und dem werden ab diesem Monat, mit in Krafttreten der neuen Markt­überwachungs­ver­ord­nung, erweiterte Handlungsfreiheiten eingeräumt. Ein Grund mehr, auf korrekte Kennzeichnung seiner Produkte zu achten.

Handeln Sie, bevor es der Zoll tut! Die trade-e-bility bietet Betroffenen umfangreiche Beratung zur Produktkennzeichnung an.

Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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