GPSR Online Kurs

Verpackungsverordnung, GPSR, Ökodesign und Co. in einem Online Kurs.

Aktuelle + zukünftige Inhalte inklusive ✓ Teilnahmenachweis ✓ Einfach von Zuhause aus ✓

Jetzt buchen für nur 29,90 € (statt 39,80 €) ✓ Nicht warten, direkt starten ✓

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

×

Fallen der Produktkennzeichnung: Schulranzen bieten Schutz, sind aber keine Schutzausrüstung?

Ein Schulranzen gilt nicht als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und darf kein CE-Zeichen auf Grundlage der PSA-Verordnung tragen. Falsch gekennzeichnete Schulranzen können dann schon mal im Zoll hängen bleiben.

Nach den Sommerferien werden, sofern die Corona-Lage es zulässt, wieder viele Schulanfänger im Straßenverkehr unterwegs sein. Sie tragen dann hoffentlich Schulranzen, die der DIN 58124 hinsichtlich der Sichtbarkeit und Reflektionsfähigkeit entsprechen. Solch ein Schulranzen verfolgt ein Schutzziel des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Die DIN 58124 ist vom deutschen Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) auch als "vermutungswirkend" entsprechend dem ProdSG hervorgehoben worden. Gleichwohl gilt ein Schulranzen nicht als persönliche Schutzausrüstung (PSA) und darf kein CE-Zeichen auf Grundlage der PSA-Verordnung tragen. Falsch gekennzeichnete Schulranzen können dann schon mal im Zoll hängen bleiben.

Ist mein Produkt Schutzausrüstung oder nicht? Die Beantwortung dieser Frage entscheidet über dessen Kennzeichnung. Importeure oder Fulfilmentdienstleister beziehen ihre Ware überwiegend aus Drittländern, die Ware wird somit vom Zoll überprüft. Und dem werden ab diesem Monat, mit in Krafttreten der neuen Markt­überwachungs­ver­ord­nung, erweiterte Handlungsfreiheiten eingeräumt. Ein Grund mehr, auf korrekte Kennzeichnung seiner Produkte zu achten.

Handeln Sie, bevor es der Zoll tut! Die trade-e-bility bietet Betroffenen umfangreiche Beratung zur Produktkennzeichnung an.

Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via sales@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×