Wie bereits im April berichtet, ist gemäß der European Chemicals Agency (ECHA) ab dem 05.01.2021 gemäß der Änderung der EU-Richtlinie 2018/851 die Notifizierung von SVHC-haltigen Artikeln verpflichtend. SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ (besonders besorgniserregende Stoffe). Notifizierungspflichtig sind Artikel, die mehr als 0,1% des Masseanteils von SVHC-Stoffen beinhalten. Insbesondere Artikel wie z. B. CdTe-Photovoltaik-Module sind aufgrund ihrer Produkteigenschaft notifizierungspflichtig. Auch viele andere Elektro- und Elektronikgeräte können betroffen sein, da auch Schwermetallverbindungen und Flammhemmer in der SVHC-Liste aufgeführt sind.
Zur Angabe der in Produkten enthaltenen SVHC-Stoffe ist nun die SCIP (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products))-Datenbank der EU fertig gestellt worden. Die Eingabe der SVHC-Stoffe ist verpflichtend ab dem 5.1.2021. Betroffen sind z.B. all diejenigen, die in Ihren Produkten Aluminium und Messinglegierungen benutzen. Diese haben aus zerspanungstechnischen Gründen häufig einen Bleianteil von mehr als 0,1%. Der Vertreib dieser Legierungen bleibt weiter erlaubt, ist aber dann registrierungspflichtig.
Empfehlung: Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Notifizierungspflicht vor, damit Sie bzw. Ihre Lieferanten bis zum 05.01.2021 genügend Vorlaufzeit haben.
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