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SCIP – Bereits mehr als fünf Millionen Notifizierungen

Wie die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) berichtet, haben Unternehmen bereits mehr als fünf Millionen Notifizierungen an die SCIP-Datenbank übermittelt. Die ECHA wird in den kommenden Monaten damit beginnen, die Daten auf ihrer Website zu veröffentlichen, und diese Funktion wird weiter ausgebaut. Wenn Sie besonders besorgniserregende Stoffe mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 g/kg pro Material in Ihren Produkten haben, so müssen Sie dies seit dem 05.01.2021 melden, indem Sie die Konzentrationen, die Bauteile und die Prüfdokumente in die neue SCIP-Datenbank eintragen. In Deutschland ist derzeit nur eine formlose Meldepflicht an die ECHA gemäß § 16f ChemG gefordert, die die Pflicht zur Nutzung der SCIP-Datenbank nicht beinhaltet. Wie lange dieser deutsche Weg durchgehalten werden kann, ist unklar. Sollten Sie sich zukunftssicher aufstellen oder ins EU-Ausland verkaufen wollen, so kommen Sie an der SCIP-Datenbank aber wohl nicht vorbei.

Seit dem 5. Januar 2021 gilt laut der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) die Pflicht zur Einreichung von Daten über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Erzeugnissen gemäß der Abfallrahmenrichtlinie. Die neuen Anforderungen betreffen alle Unternehmen, die Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen aus der Kandidatenliste auf den EU-Markt bringen.

Wie die ECHA weiter berichtet, haben Unternehmen bereits mehr als fünf Millionen Notifizierungen an die SCIP-Datenbank übermittelt. Die ECHA wird in den kommenden Monaten damit beginnen, die Daten auf ihrer Website zu veröffentlichen, und diese Funktion wird weiter ausgebaut. Die erhöhte Transparenz in Bezug auf besorgniserregende Chemikalien wird den Verbrauchern helfen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und die Recyclingprozesse der Abfallunternehmen verbessern.

Wenn Sie besonders besorgniserregende Stoffe mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 g/kg pro Material in Ihren Produkten haben, so müssen Sie dies seit dem 05.01.2021 melden, indem Sie die Konzentrationen, die Bauteile und die Prüfdokumente in die neue SCIP-Datenbank eintragen. In Deutschland ist derzeit nur eine formlose Meldepflicht an die ECHA gemäß § 16f ChemG gefordert, die die Pflicht zur Nutzung der SCIP-Datenbank nicht beinhaltet. Wie lange dieser deutsche Weg durchgehalten werden kann, ist unklar. Sollten Sie sich zukunftssicher aufstellen oder ins EU-Ausland verkaufen wollen, so kommen Sie an der SCIP-Datenbank aber wohl nicht vorbei.
 
Ihre Produkte sind SVHC-frei? Das wissen Sie erst, wenn Sie valide Prüfdokumente vorliegen haben. Vielen Produkten kann man aber auch schon ansehen, dass sie SVHC-haltig sind. Beispiele dafür sind Produkte mit Aluminium- oder Messinglegierungen, mit Steckerkontakten oder bestimmten elektronischen Bauteilen.
 
Die neue Transparenz der öffentlich einsehbaren SCIP-Datenbank lädt regelrecht dazu ein, gerade bei solchen Produkten zu schauen, ob diese auch in der Datenbank gemeldet sind. Sowohl Marktbegleiter als auch Aufsichtsbehörden können Ihnen auf diesem Weg Sorgen bereiten. War der Produktverantwortliche bislang nur reaktiv tätig, muss er als Konsequenz nun in die Prävention gehen.
 
Lassen Sie es nicht darauf ankommen und agieren Sie jetzt. Das Team der trade-e-bility GmbH unterstützt Sie bei der Beratung über die Wahl der ökonomisch sinnvollen Mittel bis hin zur Eingabe der Meldungen in die SCIP-Datenbank.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:
Telefon 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de.
 
Tipp: Mehr über REACh, SCIP, SVHC und Co. erfahren Sie in unserem Youtube-Video, das Sie unter diesem Link aufrufen können: youtu.be/QCwmGxfUF-0

Sebastian Siebert
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Christoph Brellinger
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