Wie die Europäische Chemikalienagentur ECHA berichtet, hat sie fünf neue Chemikalien in die Kandidatenliste aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, drei sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar und eine ist fortpflanzungsgefährdend und persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Sie finden sich in Produkten wie Tinten und Tonern, Klebstoffen und Dichtungsmitteln sowie Wasch- und Reinigungsmitteln. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA hat die Aufnahme dieser Stoffe in die Liste der in Frage kommenden Stoffe bestätigt. Die Liste enthält nun 240 Einträge.
Die Folgen der Kandidatenliste: Gemäß REACh haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in der Kandidatenliste aufgeführt ist. Wenn ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) enthält, müssen die Lieferanten ihren Kunden und Verbrauchern Informationen über die sichere Verwendung des Stoffes geben. Die Verbraucher haben das Recht, ihre Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Importeure und Produzenten von Erzeugnissen müssen der ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste mitteilen, ob ihr Erzeugnis einen solchen enthält. EU- und EWR-Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen das Sicherheitsdatenblatt aktualisieren, das sie ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch benachrichtigen, wenn die von ihnen produzierten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten. Diese Meldung wird in der Datenbank der ECHA für besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen (SCIP) veröffentlicht.
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