8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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SCIP Eintrag bei N-(Hydroxymethyl)Acrylamid erforderlich?

Die Substanz findet sich in Farben und Überzügen. Im Falle der Überschreitung ist die ECHA über einen entsprechenden Eintrag in die SCIP-Datenbank zu informieren sowie auch der nächste Abnehmer des Produkts in der Lieferkette. Darüber hinaus besteht eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kunden bei B2C-Verkäufen.

Wie die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) berichtet, wurde mit der Substanz N-(Hydroxymethyl)Acrylamid, CAS-Nr. 924-42-5 ein weiterer Kandidat der REACh-SVHC-Liste am 10.06.2022 hinzugefügt. Die neue Substanz findet sich in Farben und Überzügen. Die Liste enthält nun insgesamt 224 Einträge. Betroffene Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Importeure müssen sich vergewissern, ob ihr Produkt eine der 224 Kandidatenstoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gew-% enthält. Im Falle der Überschreitung ist die ECHA über einen entsprechenden Eintrag in die SCIP-Datenbank zu informieren sowie auch der nächste Abnehmer des Produkts in der Lieferkette. Darüber hinaus besteht eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kunden bei B2C-Verkäufen.

trade-e-bility informiert ihre Kunden zeitnah über sich ändernde Gesetzgebungen und hilft bei der Umsetzung neuer, kundenrelevanter Anforderungen wie z.B. bei Pflichteinträgen in die SCIP-Datenbank. Für Lösungen zu den Themen SCIP und REACh stehen wir Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

 

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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