Unser Product-Compliance-Experte von der trade-e-bility GmbH erklärt Ihnen in diesem Video, worauf man als Händler / Verkäufer / Inverkehrbringer von Nonfood-Produkten achten sollte, wenn es um die sogenannte REACh-Verordnung geht. Besondere Relevanz bekommt dieses Thema derzeit durch eine gesetzliche Änderung, welche 2021 wirksam wird. Welcher akute Handlungsbedarf für wen besteht, erfahren Sie in unserem Youtube-Video, das Sie unter diesem Link aufrufen können:
Wichtige Abkürzungen, welche in diesem Video verwendet werden:
- REACh steht für Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) & Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien (Chemicals).
- ECHA steht für Europäische Chemikalien Agentur oder auch "European Chemicals Agency" (englisch).
- SCIP Datenbank = Substances of Concern In articles, as such or in complex objects (Products)
- SVHC = Substance of Very High Concern bzw. zu Deutsch: chemischer Stoff mit besorgniserregenden Inhalten
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder info@trade-e-bility.de zur Verfügung.