Wenn Sie besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 gew-% pro Material in Ihren Produkten haben, so müssen Sie dies seit dem 05.01.2021 melden, indem Sie die Konzentrationen und die Bauteile in die SCIP-Datenbank eintragen.
Die Transparenz der öffentlich einsehbaren SCIP-Datenbank lädt regelrecht dazu ein, gerade bei solchen Produkten zu schauen, ob diese auch in der Datenbank gemeldet sind. Häufig auftretende Materialien, die einen SCIP-Eintrag benötigen, sind bestimmte Messing- und Aluminiumlegierungen, Kontaktmaterialien in elektronischen Bauelementen oder bleihaltige Lote für Hochtemperatureinsätze. Sowohl Marktbegleiter als auch Aufsichtsbehörden können Ihnen hier bei Feststelllung einer unterlassenen Registrierung Sorgen bereiten.
trade-e-bility überprüft eine eventuelle Eintragungspflicht und übernimmt die Eintragung für Sie im Rahmen unseres SCIP Datenbank Service.
Wenn Sie die SCIP Eintragungen selber vornehmen wollen, zeigen Ihnen unsere erfahrenen Berater im Rahmen einer kostengünstigen Schulung gerne, wie es funktioniert. Dabei geben wir exemplarisch einige Ihrer eigenen Produkte gemeinsam mit Ihnen ein. Am Ende der Schulung sind Sie dazu in der Lage, Ihre SCIP-Eintragungen selbständig zu managen.
Die Schulung kann online, bei Ihnen am Standort oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt werden, unter Beachtung der jeweiligen Corona-Auflagen.
Gerne bieten wir Ihnen bei einem größeren Teilnehmerkreis auch individuelle SCIP-Seminare an.
Wir stehen für Ihre Fragen hierzu gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.