Bericht aus der Praxis: „Immer noch kennzeichnen viele Hersteller und Importeure ihre Elektroprodukte mit einem RoHS-Logo. Dabei gilt bereits seit dem 01.01.2013 die RoHS-Richtlinie 2011/65/EG, die einzig das CE-Zeichen als RoHS-Kennzeichnung zulässt. Alle anderen Kennzeichnungen sind nicht mehr gestattet.“
Damit solche eigentlich trivialen Fehler vermieden und somit Schaden von Seiten der Marktaufsichtsbehörden oder Abmahnanwälten vom Importeur oder Hersteller abgewendet kann, führt die trade-e-bility u.a. Kennzeichnungsprüfungen für Produkte vor dem Inverkehrbringen durch.