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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur PPWR
Fit für die EU Verpackungsverordnung

Welche Anforderungen stellt die neue EU VerpackungsVO an Ihr Unternehmen? Erhalten Sie umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit, EPR, Kennzeichnung und Deadlines.

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Smart Home: Unterschiedliche WEEE-Gerätearten in der EU

Smart-Home-Produkte sind in Deutschland als Kleingeräte im Sinne des Elektrogerätegesetzes und nicht als kleine ITK-Geräte zu registrieren. In den übrigen EU-Mitgliedstaaten werden Smart-Home-Produkte je nach Funktion in unterschiedlichen Gerätearten registriert.

Wie die gfu berichtet, hat YouGov im gfu-Auftrag in Deutschland und Großbritannien eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die tatsächliche Nutzung von Smart-Home-Lösungen noch nicht stark verbreitet ist aber ein hohes Interesse für eine zukünftige Nutzung besteht.

An der Spitze bei der aktuellen Nutzung sind die Steuerung und Kontrolle von TV-, Audio- oder Video-Geräten im Haushalt. 18 Prozent der Befragten aus Großbritannien und 16 Prozent der Befragten aus Deutschland geben an, dass sie Unterhaltungselektronik-Produkte per App steuern. Weitere 30 Prozent in Großbritannien und 25 Prozent in Deutschland können sich eine solche Nutzung in Zukunft vorstellen.

Smart-Home-Produkte sind in Deutschland als Kleingeräte im Sinne des Elektrogerätegesetzes (ElektroG) und nicht als kleine ITK-Geräte zu registrieren. Hier kommt es nach Erfahrungen von take-e-way oft zu Verwechselungen.

In den übrigen EU-Mitgliedstaaten werden Smart-Home-Produkte je nach Funktion in unterschiedlichen Gerätearten (WEEE) registriert.

Für Fragen steht Ihnen das Beratungsteam von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

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