8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Smart-TV Anbieter müssen Programme leicht auffindbar machen

Die Regeln zur leichten Auffindbarkeit betreffen auch den Hörfunk und Internetangebote (Mediatheken). Anbieter von Benutzeroberflächen sollen dies innerhalb von sechs Monaten umsetzen.

Wie Channel Observer berichtet, müssen Anbieter von Fernsehern mit Internetzugang in Deutschland künftig auf ihren Übersichtsseiten bestimmte TV-Programme leicht auffindbar machen. Hintergrund ist, dass Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert für den Zuschauer einfach zugänglich sein sollen. Die Bundesländer hatten dies per Staatsvertrag beschlossen. Die zuständigen Medienregulierer veröffentlichten eine Empfehlungsliste zur Anordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen auf Benutzeroberflächen.

Ein Auszug aus der empfohlenen Sortierung von Bewegtbildangeboten ist bei Channel Observer zu finden. Die Regeln zur leichten Auffindbarkeit betreffen auch den Hörfunk und Internetangebote (Mediatheken). Anbieter von Benutzeroberflächen sollen dies innerhalb von sechs Monaten umsetzen. Auf der veröffentlichten Gesamtliste von privaten Anbietern sind ca. 300 Programme aufgeführt, von lokalen Radioprogrammen bis hin zu privaten und öffentlich-rechtlichen TV-Sendern.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

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