Wie der Europäische Rat berichtet, hat dieser am 24.05.2024 die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit als letzten Schritt im Beschlussfassungsprozess förmlich angenommen (trade-e-bility berichtete über die Verabschiedung der EU Lieferkettenrichtlinie durch das EU Parlament).
Unternehmen sind gemäß der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschenrechts- und Umweltvorgaben in ihrer gesamten Wertschöpfungskette eingehalten werden. Bei Verstößen müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen auf ihre eigenen Geschäfte, ihre Tochterunternehmen und Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette zu verhindern, zu mindern oder zu beseitigen. Unternehmen können für verursachte Schäden haftbar gemacht werden und sind zur vollständigen Entschädigung verpflichtet. Betroffene Unternehmen müssen außerdem einen Plan zur Bekämpfung des Klimawandels im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen entwickeln und umsetzen.
Nachdem der Rat dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zugestimmt hat, ist der Rechtsakt verabschiedet. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt zwanzig Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
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