8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Sorgfaltspflichten Update

Die EU Lieferkettenrichtlinie (CSDDD / CS3D) ist verabschiedet. 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt sie in Kraft.

Wie der Europäische Rat berichtet, hat dieser am 24.05.2024 die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit als letzten Schritt im Beschlussfassungsprozess förmlich angenommen (trade-e-bility berichtete über die Verabschiedung der EU Lieferkettenrichtlinie durch das EU Parlament).

Unternehmen sind gemäß der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschenrechts- und Umweltvorgaben in ihrer gesamten Wertschöpfungskette eingehalten werden. Bei Verstößen müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen auf ihre eigenen Geschäfte, ihre Tochterunternehmen und Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette zu verhindern, zu mindern oder zu beseitigen. Unternehmen können für verursachte Schäden haftbar gemacht werden und sind zur vollständigen Entschädigung verpflichtet. Betroffene Unternehmen müssen außerdem einen Plan zur Bekämpfung des Klimawandels im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen entwickeln und umsetzen.

Nachdem der Rat dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zugestimmt hat, ist der Rechtsakt verabschiedet. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt zwanzig Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Keine Zeit, die weiteren Entwicklungen im Bereich EU Lieferkettenrichtlinie im Detail zu verfolgen? trade-e-bility hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. 

Jetzt gegen Product Compliance Risiken absichern!

Ist Ihr Unternehmen von der CSDDD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens in kleinen Schritten ein Nachhaltigkeitsmanagement auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Ein unverbindliches Orientierungsgespräch können Sie einfach unter beratung@trade-e-bility.de anfragen.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

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