Spielzeug gehört zu den Produktgruppen, die in Online-Shops gesondert gekennzeichnet sein müssen. Eine Begründung dafür ist, dass die Gesetzgebenden es für unumgänglich ansehen, dass bestimmte Angaben zum Produkt kaufentscheidend sein können. Dazu zählt z.B. die Angabe des Mindestalters des Kindes, für welches das Spielzeug konzipiert ist.
Da Onlineshops gut zugänglich und auffindbar sein wollen, sind sie aber gerade deshalb leicht im Fokus der Marktüberwachung und anfällig für Abmahnungen. Verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung sind zwar Inverkehrbringende oder auch Fulfilment-Unternehmen, aber auch reine Onlineshop-Betreiber:innen sind verpflichtet, z.B. bei bekannten Verstößen entsprechende Produkte aus dem Shop zu nehmen.
Betroffene Unternehmen und Plattformen sollten deshalb darauf achten, die spezifischen Anforderungen für Produkte im Online-Shop zu befolgen und "schwarze Schafe" möglichst früh zu identifizieren.
Die trade-e-bility bietet einen umfassenden Service zur Bewertung der Product-Compliance im Online-Shop und berät Sie bei der Kennzeichnung Ihrer Produkte.
Sollten Sie eine Registrierung als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
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