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Beschluss trat zum 01.03.2021 in Kraft: Stiftung OPEN ist WEEE-Dachorganisation in den Niederlanden

Die Stiftung OPEN ist seit 01.03.2021 die einzige Organisation in den Niederlanden, die die Verpflichtungen für Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten umsetzen kann. Daher sind diese Hersteller verpflichtet, sich der Stiftung OPEN anzuschließen und die Entsorgungsgebühren an sie zu entrichten.

Das niederländische Ministerium hat dem Antrag auf Erklärung allgemeiner Verbindlichkeit (nl.: Avv) am 18.02.2021 stattgegeben, sodass die Stiftung OPEN seit 01.03.2021 offiziell zur Dachorganisation für WEEE-Sammlung und -Recycling in den Niederlanden ist. Über diese Entwicklung informierten wir Sie zuletzt am 28.09.2020.

Was ändert sich?

Die Stiftung OPEN ist seit 01.03.2021 die einzige Organisation in den Niederlanden, die die Verpflichtungen für Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten umsetzen kann. Daher sind diese Hersteller verpflichtet, sich der Stiftung OPEN anzuschließen und die Entsorgungsgebühren an sie zu entrichten.

Wichtig: Übernahme der Mengenmeldung von Wiederverkäufern nicht möglich!

Die Stiftung OPEN weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht-niederländische Hersteller ausschließlich zur Meldung der direkt an Endnutzer in den Niederlanden verkauften Mengen verpflichtet sind.

Im Falle des Verkaufs aus dem Ausland an niederländische Wiederverkäufer (Händler) sind diese Wiederverkäufer als Erstinverkehrbringer gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren und die importierten Mengen unter der eigenen Registrierung zu melden.

Laut der Stiftung OPEN können nicht-niederländische Hersteller die Meldung ihrer Verkäufe an niederländische Wiederverkäufer nicht übernehmen!

Was ist außerdem zu beachten?

Jeder Hersteller zahlt eine jährliche Minimalpauschale von 175 €. Diese umfasst 100 € als Gebühr an das Nationale Register und 75 € als Mindestentsorgungsbeitrag. Überschreiten Hersteller die 75 € mit ihren jährlichen Entsorgungskosten, zahlen sie entsprechend mehr. Außerdem zahlen Hersteller, die durchschnittlich bei mindestens 100 € Entsorgungskosten pro Monat liegen, monatlich Vorschüsse auf Grundlage der Mengen des Vorjahres oder alternativ auf Grundlage von Planmengen. Diese Vorschusszahlungen werden zu Beginn des Folgejahres mit den tatsächlichen Mengen verrechnet.

Ausnahme: Lampen

Eine Ausnahme bilden Inverkehrbringer von Lampen (nicht von Leuchten). Bis zum 31.12.2022 werden diese Hersteller Mitglied der Stiftung LightRec, da für diese ein separater Beschluss vorliegt. Ab 2023 sind Hersteller von Lampen ebenfalls Mitglied der Stiftung OPEN.

Sollten Sie Fragen zur Stiftung OPEN haben, steht Ihnen Alina Eggert gerne unter international@take-e-way.de bzw. 040/750687-166 zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

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