8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

STRENGERER UMGANG MIT PHTHALATEN – WEICHMACHER

Die auch als Weichmacher bekannten Substanzen, werden fortan noch schärfer reguliert. Am 18. Dezember 2018 wurde ein Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, in dem bekannt gegeben wurde, dass die vier Weichmacher DEHP, DIBP, BBP und DBP fortan in den Anhang XVII der REACh-Verordnung aufgenommen wurde. Dies betrifft Spielzeuge und Babyartikel.
Eine weitere Änderung tritt am 7. Juli 2020 in Kraft, welche dann zusätzlich Verbraucherprodukte umfassen wird. Der neue Grenzwert ist 1000ppm oder 0,1%.

Betroffene:

Hersteller und Inverkehrbringer

Anforderungen:
Besondere Vorsicht bei der Überwachung des Produktionsprozesses
Sicherstellen, dass der Grenzwert eingehalten wird oder ggf. genaue Deklaration der enthaltenen Stoffe, sofern Grenzwert überschritten.

Unsere Empfehlung:

Stellen sie die Produktion schnellstmöglich um, damit sie bereits vorweg die Vorschriften erfüllen.
Stellen sie zusätzlich schon bei ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte auf Stoffe in der Verbotsliste nach REACh überprüft wurden. Des Weiteren empfehlen wir, dass sie sich von ihren Lieferanten eine Erklärung zur chemischen Unbedenklichkeit unterschreiben lassen.

Wir von der TMK helfen ihnen, ihre Dokumentation konform zu gestalten und bieten ihnen Prüfpläne, welche ihre Laborkosten minimieren.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×