Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat zum 17.01.2023 die Liste der SVHCs (Substances of Very High Concern) um 9 weitere chemische Substanzen auf nun insgesamt 233 erweitert. Die Liste der SVHCs steht für die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe, die in Verdacht stehen, gesundheits- oder umweltschädlich zu sein. Unter den neuen Kandidaten sind mit der CAS-Nr. 79-94-7 auch Flammhemmer, die z.B. in Leiterplatten Verwendung finden oder auch Melamin mit der CAS-Nr. 108-78-1, das in Resopalprodukten und Dämmplatten verwendet wird.
Die neuen Kandidaten können weiterhin eingesetzt werden, jedoch muss ab einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % eine SCIP-Meldung an die ECHA erfolgen sowie der nächste Abnehmer in der B2B-Kette unaufgefordert über die Verwendung informiert werden.
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