Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, den chinesischen Online-Marktplatz Temu abgemahnt zu haben. Auch die Bild berichtete. Gründe der Abmahnung waren die Intransparenz bei den ausgewiesenen, hohen Rabatten sowie eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Die Verbraucher müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden, der nächste Schritt könnte demnach eine Klage sein. Die Abmahnung bezieht sich, entgegen den Hoffnungen vieler VERE e.V. Mitglieder, offenbar nicht auf fehlende Registrierungen einzelner Produkte im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung oder Mängel im Bereich Product Compliance. Auch Produktpiraterie ist den Berichten zufolge nicht Bestandteil der Abmahnung oder Klage-Erwägungen.
Die gesetzeskonforme Produktkennzeichnung ist nicht nur ein Hinweis auf Originalware. Verschiedene Anlaufstellen für Verbraucher raten generell vom Kauf nicht konform gekennzeichneter Produkte ab. Wie trade-e-bility bereits informierte, erschwert die konforme Kennzeichnung die Produktpiraterie.
Fragen zum Thema Product Compliance? Das trade-e-bility Beratungsteam steht Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.